Brustimplantate Kein Schmerzensgeld vom TÜV

Hunderttausende Frauen haben sich gefährliche Brustimplantate einsetzen lassen - die der TÜV Rheinland für unbedenklich erklärt hatte. Betroffene klagten bis zum EuGH auf Schmerzensgeld. Nun hat das Gericht geurteilt.

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Betroffene Frauen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen. Quelle: AFP

Düsseldorf Elisabeth Schmitt ist einer der hunderttausend Frauen, die sich Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen ließen. Was sie nicht ahnte: Die Kissen waren über Jahre mit billigem Industrie-Silikon gefüllt worden und extrem reißanfällig. Der TÜV Rheinland hatte die Implantate zertifiziert und für gut befunden.

Weil der Hersteller pleite ist, sollten die betroffenen Frauen leer ausgehen. Doch das wollte Elisabeth Schmitt nicht hinnehmen. 40.000 Euro forderte Elisabeth Schmitt vom TÜV Rheinland – als Schmerzensgeld. Doch die Klägerin wird wohl leer ausgehen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Unter bestimmten Umständen könnten die Prüfstellen gegenüber Patienten aber haftbar sein (Rechtssache C-219/15).

Denn der Gerichtshof entscheid auch, dass die Zertifizierung für Medizinprodukte grundsätzlich Schutzwirkung für die Patienten entfalte. Konkret heißt das: Die nationalen Gerichte müssen nun auf Grundlage des jeweiligen Rechts entscheiden, wann und unter welchen Voraussetzungen Prüfstellen wie der TÜV Rheinland die Pflicht verletzten und somit haften müssen.

Doch auf die Prüfpflicht hatte die Klägerin gesetzt und argumentiert, mit unangekündigten Kontrollen im Betrieb und Prüfungen der Implantate hätte der TÜV dem Pfusch auf die Schliche kommen können.

Vor zwei Gerichten scheiterte die Frau mit ihrer Klage. Eigentlich lag der Fall damit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der wiederum hat den EuGH um Klärung gebeten, wie die relevante europäische Richtlinie auszulegen ist. Und der schmetterte die Klage erst einmal ab.

Allein in Deutschland bekamen schätzungsweise mehr als 5000 Frauen die gefährlichen PIP-Implantate eingesetzt, die wohl nun leer ausgehen werden. Das gilt aber nicht für die 20.000 Frauen, die in Frankreich eine Sammelklage eingereicht hatten. Dort hatte ein Gericht den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 60 Millionen Euro verurteilt. Der TÜV legte Berufung ein.

Mit Material von dpa.

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