Car-Software-Org Haustarifvertrag für neue VW-Software-Sparte steht

VW und die IG Metall haben sich auf einen Haustarifvertrag für die Software-Sparte des Autobauers geeinigt. Als Grundmodell ist eine 35-Stunden-Woche vorgesehen.

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Mitarbeiter der „Car-Software-Org“ bekommen unter anderem ein Recht auf mobile Arbeit, Sabbaticals und laufende Qualifizierung. Quelle: Reuters

Für die neue Software-Sparte im Volkswagen-Konzern gibt es jetzt einen eigenen Haustarifvertrag. Die IG Metall und das Unternehmen berichteten am Donnerstag über das Ergebnis der Verhandlungen. Eine Besonderheit sind selbstbestimmte Arbeitszeiten - so soll eine „agile“ Entwicklung von IT-Projekten sichergestellt werden.

Als Grundmodell ist eine 35-Stunden-Woche vorgesehen, die Beschäftigte in einem Korridor zwischen 28 und 40 Stunden nach Bedarf individuell ausfüllen können. „Eine vereinbarte Arbeitszeitbremse verhindert ausufernde Anforderungen“, betonte die IG Metall. Nach Angaben von VW gilt der Tarifvertrag rückwirkend ab dem 1. Januar für etwa 4000 Beschäftigte in Deutschland der vor allem in Ingolstadt und Wolfsburg gesteuerten Sparte.

Zudem bekommen Mitarbeiter der „Car-Software-Org“ unter anderem ein Recht auf mobile Arbeit, Sabbaticals und laufende Qualifizierung. Für die Bezahlung gilt ein „kompetenzbasiertes Entgeltsystem“. Volkswagen erklärte, die getroffenen Regelungen spiegelten die speziellen Anforderungen von flexiblen, eigenverantwortlichen Teams wider. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der IG Metall neue, zeitgemäße Wege für die tarifliche Gestaltung der agilen Arbeitswelt im Softwarebereich aufzeigen können“, so Personalvorstand Gunnar Kilian.

In der markenübergreifenden Software-Sparte arbeiten mehrere Tausend konzerneigene IT-Fachkräfte zusammen. Dazu kommen soll über die nächsten Jahre weiteres Personal aus Neueinstellungen oder Firmenübernahmen. Die Hälfte soll in Europa arbeiten. Der VW-Betriebsrat hatte früh klargemacht, dass auch für den neuen Bereich tarifliche Regeln mit voller Mitbestimmung gelten sollen und der Wechsel in die neue Einheit freiwillig sein müsse.

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