Chip-Konzern Gericht der EU kippt Milliarden-Wettbewerbsstrafe gegen Intel

2009 verhängte die EU-Kommission die Strafe. Intel habe versucht, Konkurrent AMD aus dem Markt zu drängen. Das Gericht bemängelt die unvollständige Prüfung.

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Waren die Intel-Rabatte wettbewerbswidrig? Die Frage bleibt offen – die Prüfung der EU-Kommission zumindest war nicht ausreichend. Quelle: Reuters

Im jahrelangen Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe zulasten des Chip-Produzenten Intel hat die EU-Kommission eine Niederlage hinnehmen müssen. Weil sie unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der EU eine 1,06 Milliarden Euro schwere Wettbewerbsstrafe zulasten von Intel am Mittwoch für nichtig . Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass es versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.

Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission unter der damals für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbshüter hatten Intel wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte das Unternehmen von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen.

Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die Begründung der EU-Kommission. Die US-amerikanische Firma war 2014 zunächst beim Gericht der EU mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert, drei Jahre später entschied der EuGH jedoch, dass das EU-Gericht den Fall neu aufrollen muss.

Im Kern monierte der EuGH, dass es sich das EU-Gericht bei seiner Ablehnung der Intel-Berufung zu einfach gemacht habe und davon ausgegangen sei, dass dominierende Firmen mit solchen Rabatten automatisch Missbrauch begingen.

Nun teilte das Gericht mit: „Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist mithin unvollständig.“ Die Wettbewerbshüter hätten rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten.

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