Corona-Impfungen Erste Anwälte wollen für Impf-Geschädigte vor Gericht ziehen

Risiken und Nebenwirkungen: Wie aussichtsreich sind Verfahren gegen Hersteller von Impfstoff? Quelle: Getty Images

Corona-Impfungen haben nur selten ernste Nebenwirkungen. Wer davon betroffen ist, kann juristisch gegen die Pharma-Unternehmen vorgehen. In welchen Fällen das aussichtsreich ist.

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Gleich zu Beginn der Hinweis: Joachim Cäsar-Preller hält Impfungen für sinnvoll und hat sich auch selber immunisieren lassen. Das ist wichtig zu wissen. Denn der Wiesbadener Rechtsanwalt sieht sich gleichzeitig als Anlaufstelle für all jene, die nach einer Corona-Impfung unter ernsthaften Nebenwirkungen leiden. Und sich nun womöglich fragen, ob sie dafür eine Entschädigung erhalten können. „Mir ist wichtig, dass eine gute Beratung und Aufklärung über die Impfwirkungen stattfindet“, erklärt der Jurist. Wer länger mit ihm redet, gewinnt den Eindruck, dass er genau hier einen Ansatzpunkt sieht. Und auf diesem seine Strategie aufbaut. 

185 Mandanten vertritt Cäsar-Preller nach eigenen Angaben bereits. Tendenz steigend: „Es kommen ständig neue Anfragen“, erklärt der Jurist. Seine Kanzlei gibt es seit zwei Jahrzehnten. Sie deckt eine große Palette von Rechtsgebieten ab, von Baurecht bis Verwaltungsrecht. Nun kommen die Corona-Impfungen hinzu. Die meisten Fälle, sagt Cäsar-Preller, beträfen AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.

Aber wie aussichtsreich sind solche Verfahren überhaupt?

Schließlich ist der Nutzen der Impfstoffe deutlich größer als ihr Risiko. 244.576 Verdachtsmeldungen über Nebenwirkungen registrierte das Paul-Ehrlich-Institut zwischen dem Start der Impfkampagne Ende Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2021. In dem Zeitraum wurden 150 Millionen Impfungen verabreicht. Die Zahl der Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen liegt demnach bei 1,64 pro 1000 Impfdosen. Bei schwerwiegenden Reaktionen sind es sogar nur 0,2 pro 1000 Impfdosen. 

Und dabei handelt es sich lediglich um Verdachtsfälle – nicht immer muss die Impfung die Ursache einer gleichzeitig auftretenden Krankheit sein. Die Zahlen zu den Nebenwirkungen könnten tatsächlich allerdings etwas höher liegen. Viele Ärzte melden Nebenwirkungen nicht, weil ihnen das Verfahren zu zeitaufwändig und bürokratisch ist.  

Hinzu kommt: Bei jeder Impfung sind und waren Nebenwirkungen immer ein Risiko. Deshalb führen Ärzte vorher Aufklärungsgespräche und lassen die Patienten anschließend entsprechende Protokolle unterschreiben. Damit wollen sie die Haftung für unvorhergesehene Folgen ausschließen.     

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Dass längst nicht jedes juristische Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, weiß auch Anwalt Cäsar-Preller. Deshalb wählt er die Fälle, die er vertritt, auch sorgfältig aus: „Wir achten darauf, dass in den ärztlichen Unterlagen bereits eine Verbindung zur Impfung hergestellt wurde und dass es keine relevanten Vorerkrankungen gibt“, sagt er.

Da bereits Erkrankte einem höheren Risiko ausgesetzt sind, mindern Vorerkrankungen die Erfolgsaussichten. Wer dagegen sportlich fit ist und unter keinen Vorerkrankungen leidet, hat nach Einschätzung des Anwalts angeblich bessere Erfolgsaussichten. So vertritt er etwa einen 38-jährigen Mann aus Brühl bei Köln, der nach einer Impfung mit AstraZeneca eine Sinusvenenthrombose erlitt.



Entscheidend ist, wann es öffentlich wird

Wo also setzt er an? Cäsar-Preller beobachtet genau, wann die Hersteller eine Nebenwirkung öffentlich gemacht haben – für potenzielle Verfahren kann das ein wichtiger Faktor sein. „Entscheidend ist doch, wann die Geschädigten von solchen Nebenwirkungen erfahren haben. Das Risiko einer Sinusvenenthrombose beim Impfstoff von AstraZeneca war noch am 14. März 2021 nur Ärzten bekannt. Die Öffentlichkeit hat davon nichts mitbekommen.“   

In anderen Branchen sind aktive Meldungen durchaus üblich, sagt Cäsar-Preller: „Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass die Hersteller Anzeigen zu Nebenwirkungen geschaltet oder entsprechende Informationen aktiv über das Fernsehen verbreitet haben“, sagt er. In anderen Branchen sei es durchaus üblich, die Verbraucher aktiv über Risiken zu informieren: „Wenn etwa Glassplitter im Babybrei gefunden werden, starten Hersteller oft große Rückrufaktionen über Anzeigen.“ 

Das Auftreten einer Nebenwirkung bedeutet allerdings noch nicht, dass die Impfung auch die Ursache der Erkrankungen ist. Die Geschädigten müssen schließlich nachweisen, dass die Impfung wahrscheinlich zur Erkrankung geführt hat. Cäsar-Prellers Kanzlei arbeitet deswegen auch mit einem Team von Medizinern zusammen.

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Mitunter konnte Cäsar-Preller mit seinen Argumenten wohl schon durchdringen. In einigen Fällen hat er mit den Herstellern bereits außergerichtliche Einigungen erzielt. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe, mag er nicht verraten. „Die Unternehmen haben natürlich kein Interesse daran, dies an die große Glocke zu hängen. Die Geschädigten erhalten dann Schadenersatz- oder Rentenzahlungen.“ Doch nicht immer klappt es mit einer außergerichtlichen Einigung. Dann geht es vor Gericht. „Wir werden zwei Klagen gegen AstraZeneca führen“, kündigt Cäsar-Preller an.

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