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Currenta Explosion in Leverkusen: Abfälle kamen aus Agrar-Chemie-Produktion

Der Inhalt der Abfalltanklager war bislang nicht öffentlich. Unklar sei nach wie vor, ob gesundheitsgefährdende Stoffe durch die Explosion freigesetzt wurden.

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Untersucht wird noch, ob bei der Explosion giftige Stoffe freigesetzt wurden. Quelle: dpa

In dem Abfalltanklager der Explosion von Leverkusen haben sich nach Angaben der Kölner Bezirksregierung „flüssige Reststoffe aus der Produktion von Chemikalien für die Landwirtschaft“ befunden. Das teilte die Behörde am Samstag mit. Der Hauptbestandteil dieser Abfälle seien „phosphor- und schwefelhaltige Chemikalien“. Noch sei aber die Frage offen, ob durch die Detonation möglicherweise gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt worden seien. Es würden weitere Proben genommen.

Der genaue Inhalt der Tanks in der Sondermüllverbrennungsanlage war zuvor nicht öffentlich bekannt gewesen. Bei einer Pressekonferenz am Freitag hatte der Betreiber Currenta darauf verwiesen, es handle sich um einen Gegenstand in einem Ermittlungsverfahren. Das Unternehmen selbst wisse natürlich, was sich in den Tanks befunden habe.

Den Behörden seien diese Informationen „vollumfänglich“ übergeben worden, hatte Currenta erklärt. Am Donnerstag und Freitag seien die Daten verschickt worden. Einsatzkräfte am unmittelbaren Explosionsort hätten allerdings schon direkt Informationen zu den Stoffen gehabt.

Nach der gewaltigen Detonation und einem anschließenden Brand war am Dienstagmorgen in Leverkusen eine riesige Rauchwolke aufgestiegen, in der Region gingen Rußpartikel nieder. Bei einer ersten Analyse stellte das Landesumweltamt (LANUV) nach eigenen Angaben keine Rückstände von Dioxin und dioxinähnlichen Stoffen fest. Bei den Polychlorierten Biphenylen (PCB) und den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) maßen die Experten nur sehr geringe Werte. Die Ergebnisse wurden als erste vorsichtige Entwarnung gewertet.

Zugleich kündigte das Amt an, mit dem Wissen über den genauen Inhalt der Tanks weitere Analysen anstellen zu wollen. Bis zu einer abschließenden Klärung sollen die Vorsichtsmaßnahmen für Anwohner aufrecht erhalten werden. Dazu zählt etwa, kein Obst und Gemüse aus dem Garten zu essen oder verunreinigte Flächen anzufassen.

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