Ein Rückschlag für Daimler: In Los Angeles gab Bundesrichter James Otero grünes Licht für eine Sammelklage, die amerikanischen Pensionsfonds und anderen Anleger anstrebten. Sie fühlen sich von dem Unternehmen hinter das Licht geführt, weil es nicht rechtzeitig überhöhte Stickoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen öffentlich machte.
Die Entscheidung erschwert für Daimler die juristische Verteidigung. In Sammelklagen können Anleger ihre Kräfte vereinigen und erfahrungsgemäß erheblich höhere Entschädigungen erringen. Nicht nur die Kläger, sondern jeder Betroffene kann bei einer „Class Action“ Geld oder andere Kompensationen erhalten.
Die 2016 eingereichte zivilrechtliche Klage richtet sich gegen den Konzern und drei Spitzenmanager, Vorstandschef Dieter Zetsche, Finanzchef Bode Uebber und dem früheren Entwicklungschef Thomas Weber. „Die Sammelklage entbehrt jeder Grundlage“, sagte der amerikanische Pressesprecher von Daimler, Han Tjan. „Wir werden uns mit allen legalen Mitteln wehren“.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Daimler. In den USA ist Daimler anders als bei Volkswagen oder zuletzt Fiat Chrysler bislang nicht von US-Aufsichtsbehörden angeklagt worden. Das Verhältnis kann nicht allzu schlecht sein: Im vergangenen April erlangte das Unternehmen die Genehmigung, die Dieselvariante des Transporters Sprinter in den USA verkaufen zu dürfen.
Anders als in anderen Märkten spielt Diesel für Mercedes in den USA eine untergeordnete Rolle, weniger als ein Prozent des US-Umsatzes entfällt auf die Modelle. Vor wenigen Wochen gab Mercedes bekannt, 2017 keine Dieselfahrzeuge auf den US-Markt bringen zu wollen – ein vollständiger Rückzug soll das aber nicht sein.