Das Risiko der Hinweisgeber Deutsche Dax-Konzerne schätzen Whistleblower – offiziell

Die größten börsennotierten Unternehmen schätzen Whistleblower Quelle: Fotolia

Viele Konzerne verpflichten sich, interne Hinweisgeber vor Nachteilen zu schützen. Aber nur wenige sprechen sich für einen Schutz per Gesetz aus. Whistleblower zahlen häufig noch immer einen hohen Preis.

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Clarissa E. versucht tapfer zu wirken und einen Moment lang gelingt das auch. „Ich würde es jederzeit wieder tun“, sagt sie. Es ist der einzige Satz, den sie mit kraftvoller Stimme hervorbringt bevor das Zittern wieder durchkommt. Das Zittern hat mit früher zu tun. Mit der Episode, in der ihr Leben aus der Spur geriet. Zehn Jahre lang arbeitete Clarissa für einen der größten deutschen börsennotierten Konzerne, dessen Produkte fast jeder schon mal gekauft hat. Offenbar war man mit ihr zufrieden. Sie wurde befördert. Clarissa mochte ihren Job. Den Umgang unter Kollegen empfand sie als vertrauensvoll. Deshalb sitzt die Sache auch so tief. Ein paar Tage vor Weihnachten bat sie den Leiter der Compliance-Abteilung um Rat. Es ging um ihre Chefin, die Scheinrechnungen abzeichnete. Sie wollte wissen, was zu tun ist. Es ging nicht um Millionen, aber immerhin um einen sechsstelligen Betrag, den ihre Firma zahlen sollte, obwohl sie keine Leistung erhalten hatte. Die Revision leitete nach Clarissas Hinweis eine Untersuchung ein. Das Ergebnis wurde in einem Bericht festgehalten: Das Verhalten der Vorgesetzten sei „fragwürdig und möglicherweise „strafrechtlich relevant“ hieß es darin.

Sie hatte alles richtig gemacht. Und trotzdem: Clarissa E. wurde gefeuert.

Eigentlich dürfte es einen Fall wie den von Clarissa E. gar nicht geben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) meint, dass sich in Deutschland eine „offene Diskussionskultur über Missstände im Betrieb entwickelt“ habe. Die Furcht, „Arbeitnehmer müssten bei Anzeigen mit Sanktionen rechnen“, gehe an der Realität vorbei.

Das deckt sich mit der Haltung der Unternehmen. Fast alle der 30 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland sagen, dass sie interne Hinweisgeber positiv sehen. Fast alle geben umfangreich Auskunft über den Umgang mit Whistleblowern. „Ein gutes Hinweisgeber-System ist notwendig, um Fehlverhalten und Missstände zu erkennen und zu beheben“, sagt etwa Thomas Kremer, Vorstand für Compliance bei der Telekom. Mit dem Baustoffkonzern HeidelCement und dem Zahlungsabwickler Wirecard äußerten sich lediglich zwei Unternehmen nicht zu diesem Thema.

Fast alle der 30 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland erklärten auch, dass sie interne Hinweisgeber schützen. Von Siemens heißt es: Bei dem Mischkonzern sei es verboten, „Mitarbeiter, die im guten Glauben beobachtetes Fehlverhalten melden, in irgendeiner Weise zu benachteiligen. Jede Verletzung dieser Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern wird als Compliance-Verstoß untersucht und gegebenenfalls disziplinarisch geahndet.“

Thyssen Krupp berichtet: „Die Interessen der Hinweisgeber schützen wir unter anderem durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.“

Dennoch gibt es Fälle wie den von Clarissa E. Bei allen Anstrengungen der Unternehmen: Hinweisgeber, die sich outen, zahlen in vielen Fällen einen hohen Preis. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sagt: „Zwar dürfen Whistleblower, die Verstöße intern melden, deswegen nicht gefeuert werden,“ aber dann wird die Kündigung eben anders begründet.“

In vielen Fällen gelinge es Whistleblowern zwar, eine Abfindung zu erstreiten, „aber an ihren Arbeitsplatz kommen die Betroffenen fast nie zurück.“ Wer dieses Risiko nicht tragen wolle, „dem kann ich als Anwalt nicht raten, einen Fall anzuprangern“, sagt Bredereck.

Fliegt ein Whistleblower auf, wird es fast immer unangenehm. Beim Jobverlust muss es nicht bleiben. Das hängt damit zusammen, dass Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Treuepflicht haben. Das bedeutet, in den meisten Fällen darf ein Arbeitnehmer nicht gleich zur Staatsanwaltschaft rennen, wenn er einen Verdacht hat. Er muss erst einmal versuchen, die Sache intern zu klären. Es gibt Ausnahmen, wenn etwa Straftaten von Kollegen mit schweren Folgen für Einzelne oder die Allgemeinheit verbunden wären. Das dürfte in den meisten Fällen jedoch nicht der Fall sein. In allen anderen Fällen darf ein Mitarbeiter erst zu einer Behörde gehen, wenn interne Meldungen erfolglos geblieben sind.

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