Erneut belastet ein Rechtsstreit um ein Unkrautvernichtungsmittel die Aktie des Agrarchemiekonzerns Bayer: Am Wochenende hat eine US-Jury ein millionenschweres Schadenersatzurteil gegen Bayer und den Chemiekonzern BASF gefällt. Die Geschworenen hatten Bayer und BASF im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Dicamba verurteilt, 265 Millionen US-Dollar (245 Millionen Euro) an den Pfirsichbauern Bill Bader aus dem US-Bundesstaat Missouri zu zahlen. Bader wirft den Konzernen vor, dass er wegen des Einsatzes von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe.
Alexandra Lahav, Sammelklagen-Expertin der University of Connecticut School of Law, über die Signalwirkung des Urteils und was im Fall Dicamba rechtlich noch auf Bayer zukommen könnte.
WirtschaftsWoche: Bayer und BASF sind zu einer Strafzahlung von 265 Millionen Dollar verurteilt worden, weil das Herbizid Dicamba die Pfirsichplantage eines Bauern ruiniert haben soll. Welche Bedeutung hat das Urteil?
Alexandra Lahav: Das Urteil wird in dieser Form keinen Bestand haben. Es setzt sich aus 15 Millionen Dollar Schadensersatz und 250 Millionen Dollar Strafzahlungen zusammen. Letzteres wird das Gericht mit Sicherheit reduzieren. Der US Supreme Court hat solche hohen Zahlungen für unzulässig erklärt, weshalb der Richter die Summe in den kommenden Wochen definitiv reduzieren wird, die von den Geschworenen festgelegt wurde.
Auch werden Bayer und BASF in Berufung gehen. Es wird also noch lange dauern, bevor tatsächlich Geld fließt.
Der Fall galt als Musterprozess für mehrere anhängige Verfahren. Was bedeutet das?
Rein rechtlich heißt das erst einmal gar nichts. Jeder Fall wird auch weiterhin einzeln betrachtet werden. Die Signalwirkung ist allerdings nicht zu unterschätzen. Es zeigt, dass Klagen gegen das Produkt erfolgreich sein können.
Ein Urteil in einem Musterprozess im Zuge der Glyphosat-Verfahren hat dafür gesorgt, dass Bayer in ein Schlichtungsverfahren eingetreten ist. Könnte dieses Urteil ähnliche Auswirkungen haben?
Es spricht viel dafür, dass die Unternehmen sich schlussendlich um einen Vergleich bemühen werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass vorher noch einige Prozesse geführt werden. Bayer und BASF haben ein Interesse daran, ein paar Fälle zu gewinnen, um in eine stärkere Verhandlungsposition zu kommen.
Bislang gibt es rund 140 Klagen gegen Dicamba, kein Vergleich zu den tausenden, die gegen Roundup anhängig sind. Erwarten Sie, dass die Fallzahl jetzt steigen wird?
Davon ist auszugehen. Meine Forschung zeigt, dass üblicherweise in den beiden Quartalen nach einem solchen Urteil die Zahl der Klagen noch einmal spürbar nach oben geht. Die Zahlen dürften allerdings nicht so stark explodieren, wie im Fall Roundup. Dafür ist der Kreis der potenziell betroffenen zu klein. Mit Roundup sind Millionen Menschen in Kontakt gekommen, bei Dicamba geht es hingegen um die Wirkung des Produktes auf andere Nutzpflanzen. Der mögliche Klägerkreis ist damit vor allem auf Bauern beschränkt, also wesentlich kleiner. So viele Farmen gibt es dann doch nicht.
Sie sprachen vorhin die Außenwirkung des Urteils an. Könnte das Dicamba-Urteil auch Auswirkungen auf die anderen Rechtsstreitigkeiten von Bayer haben?
Ich denke tatsächlich, dass das Urteil auch schlecht für die Roundup-Prozesse ist – auch wenn sie natürlich formal nichts miteinander zu tun haben. Die bisherigen Monsanto-Prozesse sind in Nordkalifornien verloren gegangen, der Dicamba-Prozess allerdings im landwirtschaftlich geprägten Missouri. Dort sind auch viele Roundup-Verfahren anhängig. Man hätte erwarten können, dass der Unternehmensname Monsanto dort weniger negative Reaktionen hervorruft, als in der Bay-Area. Doch dem war offensichtlich nicht so. Das zeigt, dass das Außenbild von Monsanto immer noch extrem negativ ist – sogar in ländlich geprägten Gebieten. Sollte es zu weiteren Roundup-Prozessen kommen, ist das ein Nachteil. Die Forschung zeigt, dass Unternehmen mit einem positiven Image bei Massenklagen in der Regel niedrigere Strafzahlungen aufgebrummt bekommen. Die Geschworenen sind ihnen gegenüber durchaus geneigt, Fehler nachzusehen. Ein schlechter Ruf kann diesen Effekt allerdings ins Gegenteil verkehren.
Im März steht für Bayer gleich der nächste Prozess an, dann wegen des Verhütungsmittels Essure. Könnte der schlechte Ruf der Tochter Monsanto dem Konzern auch dort Probleme bereiten?
Ich glaube eher nicht. Bayer und Monsanto werden trotz allem noch als getrennte Einheiten wahrgenommen. Manche Beobachter haben ja fast Mitleid mit Bayer, dass der Konzern sich dieses Problemkind eingekauft hat. Zwar war Bayer auch vorher häufig mit Massenklagen konfrontiert, doch die Monsanto-Übernahme hat das Prozessrisiko für den Konzern offensichtlich noch einmal deutlich erhöht.