Diesel-Fahrverbot Umwelthilfe beantragt erneut Zwangsgeld

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) kämpft weiter für Fahrverbote in München, die die Staatsregierung trotz eines Gerichtsurteils vermeiden will. Nun hat die DHU erneut ein Zwangsgeld und erstmals eine Zwangshaft beantragt.

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Die Deutsche Umwelthilfe kämpft in mehreren deutschen Städten für Diesel-Fahrverbote. Quelle: dpa

München Im Streit um Dieselfahrverbote für München macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiter Druck. Der Verein beantragte erneut ein Zwangsgeld sowie erstmals alternativ dazu Zwangshaft, die sich dann laut DUH gegen Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) richten würde. Der Antrag vor dem Verwaltungsgericht München sei am 21. November gestellt worden. Trotz einer Verurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verweigere der Freistaat Maßnahmen zur Vorbereitung von Fahrverboten, begründete die DUH den Schritt am Montag. Das bayerische Umweltministerium äußerte sich dazu zunächst nicht.

Der Freistaat war bereits im Oktober aus dem gleichen Grund zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt worden. Allerdings weigere sich die Staatsregierung weiter, die vom Verwaltungsgerichtshof verlangten Schritte zur Einhaltung der Grenzwerte für giftiges Stickstoffdioxid einzuleiten, kritisierte die DUH.

Bis Ende August hätte der Freistaat laut DUH eine Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten sollen, zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum Jahresende. Das sei nicht geschehen. Würde man jetzt mit der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen, sei der Zeitplan bis Jahresende wahrscheinlich gerade noch zu halten, sagte Anwalt Remo Klinger. Bei umweltrechtlichen Fragen haben die Bürger im Rahmen einer solchen Beteiligung die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die auch berücksichtigt werden müssen.

Der Freistaat hat bisher stets argumentiert, dass derzeit noch nicht klar sei, ob von den Kommunen überhaupt Fahrverbote verhängt werden dürfen. Diese Frage müsse zunächst vom Bundesverwaltungsgericht im nächsten Jahr geklärt werden, bevor die konkrete Ausarbeitung eines solchen Verbots verlangt werden könne, hatte das Umweltministerium noch kürzlich erläutert.

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