Kanada klagt Volkswagen im Dieselskandal wegen der Missachtung von Abgasvorschriften an. Die kanadische Umweltbehörde wirft dem Wolfsburger Konzern vor, mit der Einfuhr von 128.000 Fahrzeugen die Bestimmungen umgangen zu haben VW wird in 58 Punkten wegen des Verstoßes gegen das kanadische Umweltschutzgesetz angeklagt, weil der Konzern zwischen 2008 und 2015 Autos mit rechtswidrigem Schadstoffausstoß nach Kanada einführte. In zwei weiteren Punkten geht es darum, irreführende Informationen bereitgestellt zu haben.
Eine Anhörung vor Gericht wurde den Angaben der Behörde von Montag zufolge für den 13. Dezember angesetzt. VW erklärte, bei der Untersuchung der Umweltbehörde umfassend kooperiert zu haben. Bei der mündlichen Verhandlung würden beide Parteien dem Gericht eine Vergleichslösung zur Prüfung vorlegen. Einzelheiten sollten dann vorgestellt werden.
Der Fall kommt mehr als vier Jahre, nachdem der deutsche Autobauer eingeräumt hat, in elf Millionen Fahrzeugen weltweit eine Software für Emissionstests eingebaut zu haben, damit die Autos sauberer schienen als sie tatsächlich waren. Umweltexperten kritisierten die Ermittlung der kanadischen Behörden wiederholt als zu langsam.
In den USA hatte VW sich im März 2017 wegen des Abgasskandals schuldig bekannt und wurde mit einer Zahlung von mehr als 4,3 Milliarden Dollar (knapp 3,9 Milliarden Euro) bestraft. Mehrere Manager sind in den USA und Deutschland für die Irreführung zur Verantwortung gezogen worden; einige von ihnen sitzen bereits im Gefängnis. Insgesamt hat das sogenannte Dieselgate VW mehr als 30 Milliarden Dollar in Straf- und Entschädigungszahlungen für Kunden gekostet.
Staatsanwaltschaft durchsucht VW-Büros wegen Dieselermittlungen
Erst vergangene Woche hatte es in Deutschland erneut Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in Büros des Autobauers gegeben. Die Maßnahme hänge mit Ermittlungen gegen Einzelbeschuldigte zusammen und beziehe sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288, teilte Volkswagen am Dienstag in Wolfsburg mit. Der Konzern habe die den Vorwürfen zugrundeliegenden technischen Sachverhalte den zuständigen Ermittlungs- und Zulassungsbehörden frühzeitig offen gelegt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte die Durchsuchung, wollte aber mit Blick auf laufende Ermittlungen keine weiteren Angaben zum Hintergrund machen. „Trotz der offenbar recht ausführlichen Stellungnahme des Volkswagen-Konzerns zum Hintergrund der gestrigen Durchsuchung möchten wir den Einsatz selbst und auch die hiesigen Ermittlungen derzeit nicht weiter kommentieren“, erklärte ein Sprecher der Behörde vergangene Woche auf Anfrage.
Das Unternehmen kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, obwohl es die Rechtsauffassung und die daraus resultierenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für unbegründet halte, hieß es von VW. Bereits im September hatten die Wolfsburger einen Medienbericht in Bezug auf den Motortyp EA 288 zurückgewiesen. Der EA 288 mit der Abgasnorm Euro-6 ist ein Nachfolger des ursprünglichen Skandalmotors EA 189 von VW, bei dem eine sogenannte Zykluserkennung für Abgas- und Verbrauchstests auf dem Prüfstand enthalten war.
Laut VW war der Motor EA 288 bereits 2015 untersucht worden, im September 2019 bekräftigte VW: „Kein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU6 enthält eine Zykluserkennung.“ Auch das Bundesverkehrsministerium hatte das bestätigt: „Unzulässige Abschalteinrichtungen konnten nicht festgestellt werden - auch nicht in Gestalt einer unzulässigen Zykluserkennung.“