Dieselgate Staatsanwälte weiten Ermittlungen gegen VW-Manager aus

In dem Ermittlungsverfahren wegen Betrug hat die Justiz nun 21 VW-Manager im Visier. Die Staatsanwälte führen damit nun fünf verschiedene Verfahren mit insgesamt 30 Beschuldigten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Braunschweiger Justiz hat 21 Manager im Visier. Quelle: Reuters

Köln Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die strafrechtliche Aufarbeitung der Dieselgate-Affäre bei VW ausgeweitet. Nach Informationen des Handelsblatts gab es neue Razzien im Umfeld verdächtiger Ingenieure und Manager. Auch die Zahl der Beschuldigten stieg weiter an: Bisher waren 17 Personen im Visier der Ermittler, jetzt stehen 21 Personen unter Verdacht.

In dem Verfahren geht es um Manipulation bei den Stickoxidwerten bestimmter Dieselmodelle; weltweit sind rund elf Millionen Autos betroffen. „Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts des Betruges wegen der Diesel-Abgasmanipulationen gegen 21 Beschuldigte ermittelt“, sagte Behördensprecher Klaus Ziehe dem Handelsblatt. Darunter seien auch weiterhin keine amtierenden oder ehemaligen Vorstände des Konzerns.

Das Betrugsverfahren ist zwar der komplexeste Fall mit den meisten Beschuldigten, allerdings gibt es inzwischen noch vier weitere Aktenzeichen in Braunschweig. Gegen den Konzern selbst haben die Ermittler erst kürzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Damit drohen dem Konzern saftige Geldbußen: Die Strafe selbst beträgt laut Gesetz zwar lediglich bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr. Schmerzhafter könnte jedoch eine andere Sanktion sein. Denn die Staatsanwälte haben die Möglichkeit, sämtliche zu Unrecht mit den Dieselautos erzielten Gewinne abzuschöpfen.

Ein weiteres Verfahren trifft zwei prominente Manager, den Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn sowie den amtierenden VW-Markenvorstand Herbert Diess. Beide verdächtigt die Staatsanwaltschaft nach Vorermittlungen der Finanzmarktaufsicht Bafin, den Kapitalmarkt wissentlich zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben. Sollte sich der Verdacht erhärten, müssten sie sich vor Gericht wegen eines strafrechtlich relevanten Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz verantworten.

Ein viertes Verfahren richtet sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter aus der Rechtsabteilung, der Hinweise auf die bevorstehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben haben soll. Außerdem gibt es ein fünftes Verfahren wegen möglicher Beihilfe zu Steuerhinterziehungen. Da VW die CO2-Emissionen bestimmter Fahrzeuge womöglich zu niedrig ausgewiesen hat, könnten die Besitzer dieser Autos zu wenig Steuern gezahlt haben.

Die deutschen Ermittlungsbehörden kooperieren eng mit den Amerikanern. Auch dort laufen strafrechtliche Ermittlungen, die Federführung hat das Department of Justice. Ein Ende der Ermittlungen ist nicht absehbar. Das 15-Milliarden-Dollar-Settlement hat VW in strafrechtlicher Hinsicht nicht aus der Schusslinie genommen, hier ging es in erster Linie um die Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche von US-Kunden. Auch die Vorstöße der Staatsanwälte aus New York, Massachusetts und Maryland sind Zivilklagen. Die strafrechtlichen Folgen sind für VW kaum absehbar, zumal nicht nur in Deutschland und den USA, sondern auch in vielen anderen Ländern ermittelt wird.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%