Dieselskandal Gericht lehnt Schadenersatz für VW-Kunden ab

Im Streit um Schadensersatzklagen gegen VW musste MyRight eine Niederlage hinnehmen. Der Rechtsdienstleister will aber nicht zurückstecken und Berufung gegen die Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts einlegen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Frankfurt/Braunschweig Im Streit um die Rückerstattung des Kaufpreises von manipulierten VW-Dieselautos in Deutschland hat der Rechtedienstleister MyRight vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Braunschweig wies nach den Angaben einer Sprecherin am Donnerstag eine entsprechende Klage auf Schadenersatz zurück. Anwalt Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld, der die MyRight-Klage vertritt, hatte bereits angekündigt, in diesem Fall Berufung einlegen zu wollen. Der Abgasskandal gehört seiner Ansicht nach möglichst schnell vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Schadenersatzklage wird allerdings vorerst nicht an den EuGH weitergegeben. Die Kammer sah zwar die Möglichkeit, aber nicht den Anlass, den Fall weiterzuleiten. Viele Fragen würden auch nach einer Auslegung durch den EuGH wieder durch nationale Gerichte überprüft, hieß es zur Begründung.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software zwar um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die gegen geltendes Rechts verstößt. Aus dem Einbau resultiere jedoch kein Schadensersatzanspruch, da Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs weiterhin Bestand habe.

VW hat die Manipulation der Abgase von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben. In den USA hat der Konzern Milliarden an Entschädigung an die Kunden gezahlt. In Europa lehnt er das aber ab, weil es sich nach Ansicht von VW nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%