Dieselskandal Richter im Anlegerprozess bringt VW-Argumentation ins Wanken

Die Kläger meinen, dass VW viel früher über den Dieselskandal hätte informieren müssen. Volkswagen sieht das anders, doch der Richter widerspricht.

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Die Kläger sehen eine börsenrelevante Information nicht erst im Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung. Quelle: dpa

Im milliardenschweren VW-Anlagerprozess hat das Oberlandesgericht Braunschweig ein zentrales Argument in der Verteidigungsstrategie des Autobauers ins Wanken gebracht.

Bei der Prüfung kursrelevanter Informationen sei der Einwand einer fehlenden Aufdeckungswahrscheinlichkeit unbeachtlich, sagte Richter Christian Jäde am Dienstag. „Wir meinen, dass es nicht auf die Wahrscheinlichkeit einer Aufdeckung ankommt, sondern ob es einen Umstand gibt, über den informiert werden sollte.“

Damit widersprach der Richter in einer vorläufigen Einschätzung am elften Verhandlungstag den Anwälten von Volkswagen und der ebenfalls beklagten Familienholding Porsche SE. Jäde kündigte an, auf dieser Grundlage den Prozess fortzusetzen.

Die beiden Unternehmen führen in dem Kapitalanleger-Musterverfahren an, dass der VW-Dieselskandal erst dadurch börsenrelevant geworden sei, dass die US-Behörden dem Unternehmen am 18. September 2015 eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar wegen Verstößen gegen Umweltrecht angedroht hatten. „Dadurch änderte sich die Welt“, sagte Anwalt Markus Meier.

Bis dahin sei man davon ausgegangen, eine gütliche Einigung mit den US-Umweltbehörden zu erreichen. Man habe nicht damit gerechnet, dass der Vorgang öffentlich gemacht würde. Volkswagen hatte die Anleger erst danach in einer Ad-hoc-Mitteilung über den Dieselskandal und die damit für das Unternehmen verbundenen Risiken informiert. Die VW-Aktie war daraufhin eingebrochen. Die klagenden Anleger machen deshalb einen Milliardenschaden geltend.

Die Kläger sind der Meinung, dass Volkswagen sehr viel früher hätte informieren müssen. Sie sehen eine börsenrelevante Information nicht erst im Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung bei Dieselautos in den USA, sondern bereits vorher. Schon als die VW-Ingenieure festgestellt hätten, dass die Abgasvorgaben mit legalen Mitteln nicht eingehalten werden konnten, hätte dies mitgeteilt werden müssen, sagte ein Klägeranwalt.

Das Oberlandesgericht verhandelt seit nunmehr fast drei Jahren über die Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste. Insgesamt gibt es in Braunschweig 1839 ausgesetzte Einzelverfahren, der Streitwert beläuft sich nach Gerichtsangaben aktuell auf rund 4,1 Milliarden Euro. Diese Kläger müssen im Falle eines Urteils zugunsten der Deka ihre Ansprüche jeweils beim Landgericht durchsetzen.

Das Verfahren dürfte sich noch länger hinziehen, da die Beteiligten bisher nicht über Grundsatzfragen und die Diskussion von Rechtsfragen hinausgekommen sind. Die Zahl der Feststellungsziele hat sich im bisherigen Verlauf auf rund 470 mehr als verdoppelt. Allein in den sechs Monaten Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie kamen nach Gerichtsangaben mehrere hundert Seiten mit Erweiterungsanträgen und Rechtsgutachten hinzu.

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