Dieselskandal Staatsanwaltschaft darf VW-Dokumente auswerten

Bei Durchsuchungen beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft bei der Kanzlei Jones Day geheime VW-Dokumente. Der Autobauer wollte ihre Auswertung mit allen Mitteln stoppen. Nun muss er eine Niederlage einstecken.

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Der Autobauer hatte die Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und wiederholt angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Mehrfach wurde die Vorlage eines Berichts verschoben. Am Ende entschied sich der Konzern anders. Quelle: dpa

München Volkswagen muss im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal eine Niederlage einstecken. Die Durchsuchung der von Volkswagen beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach Angaben einer Sprecherin vom Montag.

Das Gericht habe Beschwerden des Autoherstellers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen. Damit sei klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten dürfe.

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