Frankfurt Die Staatsanwaltschaft Stuttgart behält sich das Einleiten von Bußgeldverfahren gegen alle bei ihr in Dieselermittlungen verwickelte Unternehmen vor.
Auf die Frage, ob auch bei den Autobauern Daimler und Porsche, dem VW-Großaktionär Porsche SE und dem Autozulieferer Bosch Ordnungswidrigkeitsverfahren wie bei Volkswagen möglich sind, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag: „In all diesen Verfahren ist es grundsätzlich möglich, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt werden - und das prüfen wir noch.“
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdonnerte im Dieselskandal Volkswagen zu einer Geldbuße von einer Milliarde Euro, weil der Konzern seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren verletzt habe.