Berlin Der Volkswagen-Konzern geht einem Bericht zufolge im Streit um einen Sonderprüfer vor das Bundesverfassungsgericht. Das Unternehmen sehe seine Grundrechte durch den Einsatz des Sonderermittlers verletzt, über den das Oberlandesgericht Celle im November entschieden hatte, hieß es in einem Bericht von „Süddeutscher Zeitung”, WDR und NDR. VW habe zudem in Karlsruhe beantragt, dass der Sonderprüfer nicht tätig werden dürfe, solange über die Beschwerde noch nicht entschieden sei. Ein VW-Sprecher bestätigte dem Bericht zufolge den Gang nach Karlsruhe. VW hatte im November bereits angekündigt, weitere juristische Schritte in Erwägung zu ziehen. Das Gericht erklärte gegenüber SZ, WDR und NDR, ein Entscheidungstermin sei derzeit nicht absehbar.
Der Sonderprüfer soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.