Drohnen Luftangriff auf die Flugsicherheit

Drohnen stellen Flughafenbetreiber vor Probleme: Gegen Eindringlinge am Boden sind sie gerüstet, nicht aber gegen jene aus der Luft. Die Drohnen sind schwer zu erkennen – und eine effektive Abwehr ist Airports verboten.

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So wehren Profis Drohnenangriffe ab

Das Geräusch ist bedrohlich. Wie ein gigantischer Bienenschwarm surrten die Rotorblätter der Drohne diese Woche über dem Gelände der Deutschen Flugsicherung (DFS) im hessischen Langen. Nicht weniger bedrohlich wirkte die Gegenmaßnahme: Auf dem DFS-Gelände schulterte ein junger Mann ein gigantisches „Drohnengewehr“ und holte das unbemannte Flugobjekt vom Himmel – mittels Frequenzstörung.

Im Kontrollzentrum gab es Applaus für das Übungsmanöver, das die DFS im Rahmen ihres Drone Detection Days vorführte. Die deutschen Flughafenbetreiber im Publikum verfolgten das technische Spektakel jedoch mit skeptischen Blicken. Denn die Frage, ob sich die unbemannten Flugobjekte in der Praxis auch so einfach „abschießen“ lassen, treibt die Sicherheitsexperten der Flughäfen derzeit um. Und nicht nur sie fragen sich, wie gefährlich Drohnen sind, die im Nahbereich von Flughäfen aufsteigen.

Rund 60 Vorfälle mit Drohnen im Zusammenhang mit Flugzeugen zählte die DFS im vergangenen Jahr. Angesichts der Verkaufszahlen von Drohnen dürfte das Problem weiter zunehmen: Wurden 2016 in Deutschland 400.000 unbemannte Fluggeräte verkauft, dürfte deren Zahl in diesem Jahr laut Schätzungen auf rund 600.000 steigen. Zwar regelt die sogenannte Drohnenverordnung, was Hobbypiloten mit ihren fliegenden Kisten dürfen. Was zu tun ist, wenn die Piloten sich nicht an die Vorschriften halten, ist allerdings weitgehend unklar und treibt derzeit Polizei, Politik, Flughafenbetreiber und die Bundesnetzagentur um.

Oliver Reindl, Geschäftsbereichsleiter IT am Flughafen Köln/Bonn, ist mit Drohnen bestens vertraut. Und das gleich aus zwei Perspektiven. Als Privatmensch nimmt Reindl selber gerne die Fernsteuerung in die Hand und lässt seine surrende Kiste über Wald und Wiesen aufsteigen. „Die meisten Piloten, die den Luftraum verletzen, tun das nicht mit böser Absicht, sondern aus reiner Unwissenheit“, sagt Reindl. Daher liegt dem Geschäftsbereichsleiter bei der ganzen Debatte über die Drohnen-Sicherheit an Flughäfen ein Punkt besonders am Herzen: „Drohnen-Fliegen macht Spaß. Und das sollte man nicht kaputt machen.“

Dennoch hat Reindl auch die massiven Gefahren der Drohnen im Blick: „Unser Flughafen ist bestens gesichert. Aber bisher haben wir vor allem zweidimensional gedacht. Die Drohne kommt aber aus der dritten Dimension und überfliegt Sicherheitszäune einfach.“

Auch Reindls Kollegen zeigten sich alarmiert über die Sicherheitsgefahr aus der Luft. Der Sicherheitsvertreter eines Flughafens, der nicht namentlich genannt werden will, warnte vor den Gefahren: „Was bringen intensive Sicherheitskontrollen am Flughafen, wenn dann einfach die Drohne Waffen oder Drogen zum Passagier bringt?“

Industriestandards zur Drohnenabwehr existieren noch nicht

Um das zu verhindern, müssen die Drohnen erkannt und in einem weiteren Schritt abgewehrt werden. Doch noch müssen Flughäfen in Deutschland über keine speziellen Drohnen-Detektionssysteme verfügen. Und die fliegenden Objekte durch Frequenzstörung vom Himmel zu holen, ist ihnen untersagt.

Die Frage, wer für die Erkennung und Abwehr der Drohnen verantwortlich ist, hat der Gesetzgeber noch nicht beantwortet. „Bevor nicht geklärt ist, ob DFS, die Polizei oder der Flughafenbetreiber für die Drohnendetektion zuständig ist, und welche Systeme wirklich schützen können, wird es wohl keine massiven Investitionen geben. Hier geht es ja nicht nur um einen Sensor, sondern um ein ganzes Paket an unterschiedlichen Techniken und damit um viel Geld. Zudem stellt sich die Frage, welche Geräte man überhaupt einsetzen soll. Denn noch gibt es keine Industriestandards zur Drohnen-Abwehr“, sagt Reindl.

Heinz Esser, zuständig für Funkfrequenz-Nutzungskonzepte bei der Bundesnetzagentur, weist die Flughafenunternehmen ebenfalls auf ihre Grenzen hin: „Die Störung von Funksignalen ist verboten. Nur der Polizei ist es bei bestimmten Aufgaben erlaubt.“ Selbst für den Einsatz des „Drohnengewehrs“ in Langen musste die DFS eine Genehmigung bei der Bundesnetzagentur einholen. „Frequenzen zu stören hat enorme Auswirkungen. Wenn sie etwa ein GPS-Signal stören, holen sie damit nicht nur die Drohne runter, sondern gefährden auch den Flugverkehr“, sagt Esser.

Den aktuellen Rechtsrahmen hält Esser für unzureichend und sieht dringenden Nachholbedarf: „Politik und Industrie müssen sich jetzt zusammensetzen. Die Bundesnetzagentur kann das gerne moderieren, da wir sowohl die technische als auch die rechtliche Seite kennen.“

Die Luftfahrtbranche wird gerade neu erfunden. Neue Superjets sollen uns schneller und leiser an die Ziele dieser Welt fliegen. Für den Kunden soll es sogar billiger werden.
von Andreas Menn

Michael Hann von der DFS vergleicht das derzeitige Drohnen-Wirrwarr mit den Anfangszeiten des Automobils: „In Deutschland wurde der Zebrastreifen 1953 eingeführt. Da gab es bereits mehr als eine Million zugelassene Autos.“ Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, fordert er daher eine Registrierungspflicht für Drohen, damit man feststellen kann, wem das Fluggerät überhaupt gehört.

Zudem müssten Drohnen laut Hann mit einem Transponder ausgestattet werden, um für die Flugsicherung sichtbar zu werden. Dem Hobby-Piloten Reindl will Hann den Spaß am Drohnen-Flug aber nicht verderben: „Dem Problem mit Verboten beizukommen ist abwegig. Wir wollen Drohnen fair in den Luftraum integrieren.“

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