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Euro-Aus Die juristischen Folgen des „Grexit“

Die rechtlichen Folgen eines Euro-Austritts von Griechenland beschreiben die Anwälte Andrea Neyses und Nikolai Warneke von der Wirtschaftskanzlei Noerr.

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Die griechische Fahne wird auf eine griechische Euro-Münzen projiziert Quelle: dpa
  • Wenn Griechenland aus der Währungsunion ausscheidet und eine neue Währung einführt, wird festgelegt, welche Forderungen von der Währungsreform betroffen sind. Vermutlich knüpft die Umstellung an den Sitz des Schuldners an. Dann müssten alle Forderungen gegen griechische Schuldner auf die neue Währung umgestellt werden. Gläubiger müssten dann nach deutschem Recht Zahlungen in der neuen Währung akzeptieren. Das gilt auch, wenn die Forderung oder der Vertrag deutschem Recht unterliegt.
  • Kapitalverkehrskontrollen wie das Einfrieren von Bankguthaben könnten die Durchsetzbarkeit von Forderungen erschweren. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass Griechenland seine Unternehmen völlig vom europäischen Markt abschneiden wird. Wahrscheinlicher ist, dass griechischen Schuldnern erlaubt wird, ihre Auslandsschulden aus Handelsgeschäften zu begleichen.
  • Der Kurs, zu dem Forderungen umgerechnet werden, wird durch Gesetz festgelegt. Eine neue griechische Währung dürfte gegenüber dem Euro stark abwerten, denn das verringert die Staatsschulden. Entsprechend verlieren auch die auf die neue Währung umgestellten Forderungen an Wert. Das Risiko trägt nach deutschem Recht grundsätzlich der Gläubiger der Forderung.
  • Nicht empfehlenswert sind Vereinbarungen, wonach Forderungen weiter in Euro zu begleichen sind: Das Währungsumstellungsgesetz dürfte dies untersagen, um eine Flucht in andere Währungen zu verhindern. Besser ist ein Vertrag, wonach der Schuldner dem Gläubiger den Wertverlust ausgleichen muss, indem bei einer Abwertung der Vertragswährung eine Preisanpassung greift. Allerdings können auch Wertsicherungsklauseln durch die Währungsreform für unwirksam erklärt werden.
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