Fahrlässige Tötung Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Explosion bei BASF

Bei der Explosion im Oktober 2016 starben fünf Menschen, 45 wurden verletzt. Offenbar war eine versehentlich beschädigte Rohrleitung Ursache der Explosion.

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BASF: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlicher Explosion Quelle: dpa

Frankenthal Nach der tödlichen Explosion bei BASF im Oktober 2016 hat die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Frankenthal Anklage gegen einen 62-Jährigen erhoben. Der Mitarbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau soll am 17. Oktober 2016 eine falsche Leitung angeschnitten und damit die Explosion verursacht haben, bei der fünf Menschen starben und 45 verletzt wurden.

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, ist er wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Herbeiführens einer Explosion angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal geht nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte den Auftrag hatte, eine entleerte Propylenleitung mit einem Winkelschleifer abzutrennen. Sie wirft dem 62-Jährigen vor, aus Unachtsamkeit ein daneben liegendes Rohr aufgeschnitten zu haben. Das Gemisch in dieser Leitung lief aus und entzündete sich durch den Funkenflug der Handmaschine.

Der Brand löste im Landeshafen Nord der BASF weitere Feuer in anderen Rohren aus. Schließlich explodierte eine Ethylen-Ferngasleitung. Auch der mutmaßliche Verursacher des Unglücks wurde schwer verletzt.

Das Landgericht Frankenthal entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dem Angeschuldigten droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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