Fall mit Krebsopfer Dewayne Johnson US-Gericht lehnt Berufung von Bayer in Glyphosat-Verfahren ab

Ein US-Gericht hat einen Berufungsantrag von Bayer gegen ein Glyphosat-Urteil abgelehnt. Es geht um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson.

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Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz gesenkt, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte. Quelle: AP

Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat einen Berufungsantrag des Bayer-Konzerns gegen ein erstes millionenschweres Glyphosat-Urteil abgelehnt. Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, lehnten die Richter bereits am Mittwoch (Ortszeit) einen entsprechenden Antrag des Agrarchemie- und Pharmakonzerns aus Leverkusen ab.

Dabei geht es um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson. Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,2 Mio Euro) gesenkt.

Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Der Oberste Gerichtshof sollte daher klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden könne, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht werde.

Denn das US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.

Die aktuelle Entscheidung der Richter ist ein Rückschlag für Bayer, mit Blick auf die Zehntausenden Glyphosat-Klagen in den USA aber eher von untergeordneter Bedeutung. Denn Bayer will diese in einem großangelegten milliardenschweren Vergleich beilegen. Der Fall Johnson und zwei weitere Fälle, in denen die Kläger hohe Entschädigungen zugesprochen bekamen, sind nicht Teil dieses angestrebten Vergleichs.

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