Fleischindustrie Tönnies-Video: Gericht verhandelt über Entlassung von Mitarbeiterin

Die Frau hatte ein Video veröffentlicht, das mutmaßliche Verstöße gegen die Corona-Präventionsregeln in einem Betrieb dokumentiert. Es folgte die Kündigung.

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Das Unternehmen betonte in einer Stellungnahme, dass es zur Zeit der Video-Aufnahme keine vermehrten Positivfälle gegeben habe. Quelle: dpa

Vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld hat am Donnerstagmittag ein Verfahren um ein umstrittenes Video aus dem Schlachtbetrieb bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück begonnen. Die Mitarbeiterin soll das Filmmaterial, dass mutmaßliche Verstöße gegen Corona-Präventionsregeln zeigen soll, im Frühjahr im Internet veröffentlicht haben.

Daraufhin bekam sie von ihrem Arbeitgeber im April die Kündigung. Die Cateringfirma beliefert die Tönnies-Kantine mit Essen.

Das Arbeitsgericht muss jetzt über die Wirksamkeit der Kündigung urteilen. Bei einem Gütetermin hatten sich die Streitparteien bereits auf eine fristgerechte Kündigung und eine Abfindung geeinigt. Nach einem Anwaltswechsel aber widerrief die Frau den Vergleich vom 9. Juni.

Nach Angaben des Direktors des Arbeitsgerichts hatte die Frau im Gütetermin bestätigt, das Video ins Internet gestellt zu haben. Sie bestritt demnach aber, dass eine negative Kommentierung in dem Video von ihr sei.

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Tönnies

Das Video mit mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Präventionsregeln war Ende März im Internet aufgetaucht. Die Firma Tönnies hatte am 28. März von ihm erfahren. Das genaue Erstellungsdatum dagegen ist umstritten. Die Bilder zeigen Tönnies-Mitarbeiter, die in der Kantine an Tischen zusammensitzen und essen.

Nach einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen musste auch in Firmenkantinen seit dem 22. März aus Gründen des Infektionsschutzes ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Ob es Verstöße gab, prüft derzeit die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach dem Eingang zahlreicher Anzeigen gegen das Unternehmen.

Laut Tönnies hatten sich die Arbeiter damals in der Kantine nur mit Kollegen aufgehalten, mit denen sie auch in einer Abteilung zusammen arbeiteten. Dieses Verhalten, das sogenannte Clustern, sei mit dem Arbeitsschutz abgestimmt gewesen.

Das Unternehmen betonte dazu in der Stellungnahme, dass es in dieser Phase der Pandemie keine vermehrten Positivfälle gegeben habe. Später seien die Plätze „erheblich“ reduziert und eine Mundschutzpflicht in der Kantine eingeführt worden.

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