In der Affäre um den möglichen Verrat von Bundeswehr-Geheimnissen an Airbus-Mitarbeiter befürchtet der Konzern einen Ausschluss von gewissen Rüstungsprojekten. Das Unternehmen und die Staatsanwaltschaft München bestätigten am Freitagabend, dass Airbus den Fall zwar strafrechtlich mit einer Bußgeldzahlung von zehn Millionen Euro abgeschlossen hat. Damit ist aber amtlich, dass das französisch-deutsche Unternehmen seine Aufsichtspflichten verletzt hat.
„Die Ermittlungen könnten sich auf die Fähigkeit von Airbus Defence and Space GmbH und Airbus Secure Land Communications GmbH auswirken, an künftigen öffentlichen Beschaffungsprojekten in Deutschland teilzunehmen“, heißt es im jüngsten Quartalsbericht.
Ein Airbus-Sprecher wollte sich nicht dazu äußern, wie wahrscheinlich ein Ausschluss sei. Die „Welt am Sonntag“ hatte zuerst über die jüngste Entwicklung der Affäre berichtet. Die Staatsanwaltschaft München geht seit 2019 dem Verdacht nach, dass Bundeswehr-Angehörige Informationen zu Rüstungsprojekten illegal an Mitarbeiter des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns weitergegeben haben.
Airbus hatte den Fall selbst öffentlich gemacht und die Strafverfolger eingeschaltet. In der Folge wurden Mitarbeiter entlassen und umfangreiche Schulungen für die Belegschaft initiiert, um solche Verstöße künftig zu vermeiden.
Airbus ist einer der wichtigsten Lieferanten der Bundeswehr. In diesem Zusammenhang haben Airbus-Mitarbeiter regelmäßig mit geheimen Militärdokumenten zu tun. Der legale Besitz solcher Unterlagen im Rahmen der Zusammenarbeit mit staatlichen Auftraggebern muss aber dokumentiert werden. Laut der Staatsanwaltschaft geht es um Dokumente der untersten Geheimhaltungsstufe, die als Verschlusssachen „nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet sind. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte für ein Staatsschutzdelikt oder für Korruption.
Die Ermittlungen gegen 94 Beschuldigte, unter anderem aus dem Unternehmen und aus der Bundeswehr, dauerten an, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag.
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