Genfood EU-Richter erlauben Gen-Soja von Monsanto

Um gentechnisch verändertes Saatgut tobt seit Jahren ein erbitterter Streit. Jetzt sind Verbraucherverbände mit einer Klage gegen die Zulassung von Gensoja gescheitert. Die Behörden sehen keine Gefahr für den Menschen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Schätzungen zufolge werden jährlich 30 Millionen Tonnen Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen nach Europa importiert. Quelle: Reuters

Düsseldorf In Europa dürfen weiterhin Futter- und Lebensmittel verkauft werden, die gentechnisch verändertes Soja enthalten. Das hat am Donnerstag das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die Richter wiesen eine Klage von drei deutschen Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung von Gensoja in der EU zurück.

Der Prozess ist Teil eines jahrelangen Streits über gentechnisch veränderte Pflanzen. 2009 hatte der US-Konzern Monsanto bei der EU beantragt, Lebensmittelzutaten und Futtermittel verkaufen zu dürfen, die Gensoja enthalten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte dies 2012 erlaubt. Gegen diesen Beschluss hatte unter anderem das Münchener Institut Testbiotech geklagt.

Im Kern geht es um die Frage, welche Risiken der Einsatz von gentechnisch verändertem Soja hat. Die veränderte Pflanze darf in Europa nicht angebaut werden, ist aber auf den großen landwirtschaftlichen Betrieben vor allem in Südamerika weitverbreitet. Über die Verarbeitung zu Futtermitteln gelangen diese Sojabohnen aber auch nach Europa. Schätzungen zufolge werden jährlich 30 Millionen Tonnen Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen nach Europa importiert. Der Vertrieb ist in der EU erlaubt, die Soja-Art ist aber nur eine von 64 in der EU zugelassenen genetisch veränderten Sorten.

Die Europäische Lebensmittelbehörde stuft Gensoja als gefahrlos ein. Es sei in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ebenso sicher wie herkömmliches Soja, hieß es im dem 2012 gefällten Beschluss.

Umwelt- und Verbraucherverbände hingegen halten diese nicht für erwiesen. Im aktuellen Prozess hatten die Kläger argumentiert, dass vor allem eine Gefahr hinsichtlich Allergien bei Kleinkindern durch Gensoja bestehe. Diesen Vorwurf haben die Kläger aber aus Sicht des EU-Gerichts in dem aktuellen Verfahren ausreihend belegen können. Die Risikobewertung sei nach „höchstmöglichen Standards“ verlaufen. Den Klägern sei es nicht gelungen, daran Zweifel zu wecken.

Die Gegner des so genannten Genfoods halten die Risiken für nicht ausreichend erforscht und fordern daher den Stopp des Anbaus und des Vertriebs in Europa. Die Hersteller hingegen argumentieren, dass bisher keine Untersuchung ein Risiko belegt hätte.

Zu den wichtigsten Produzenten so genannter Genpflanzen gehören Monsanto, der US-Konzern Dupont, aber auch die Bayer AG. Erst im Sommer 2016 hat die EU-Kommission drei weitere genveränderte Soja-Pflanzen als Futtermittel zugelassen. Sie stammen von Monsanto und Bayer. Die Verwendung muss gekennzeichnet werden, allerdings nur gegenüber den Landwirten, die diese Futtermittel kaufen.

Bayer will den weltgrößten Saatguthersteller Monsanto für 66 Milliarden Dollar übernehmen. Einen Kaufvertrag haben beide Firmen bereits unterzeichnet. Die Freigabe der Kartellbehörden in den USA und Amerika steht aber noch aus. Kritiker befürchten, dass der fusionierte Konzern auch in Europa den Einsatz von Genpflanzen weiter vorantreiben wird und Druck auf die Zulassungsbehörden ausüben werde. Bayer weist dies zurück.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%