Gerichtsentscheid Zementhersteller Lafarge drohen neue Ermittlungen zu Syrienaktivität

Es besteht der Verdacht, dass Lagarde in Syrien Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet hat. Das Pariser Berufungsgericht muss den Vorwurf erneut in den Blick nehmen.

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Trotz des laufenden Bürgerkrieges hat der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Quelle: Reuters

Frankreichs Justiz muss sich erneut mit dem Verdacht beschäftigen, der französische Zementhersteller Lafarge SA habe in Syrien Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet. Wie das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht am Dienstag in Paris entschied, soll das Pariser Berufungsgericht diesen zunächst verworfenen Vorwurf erneut in den Blick nehmen. Damit könnten weitere Ermittlungen gegen Lafarge drohen.

Trotz des laufenden Bürgerkrieges hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, zahlte das lokale Unternehmen Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv.

Im November 2019 hatte das Berufungsgericht entschieden, das laufende Ermittlungsverfahren im Hinblick auf den Beihilfe-Vorwurf einzustellen. Ermittlungen gegen das Unternehmen etwa wegen Terrorfinanzierung und der Verletzung eines Handelsembargos gingen aber weiter. Auch wenn das Berufungsgericht hinreichend Indizien dafür sah, dass die Gruppen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingen, dies bekannt war und Gelder an die Bewaffneten geflossen waren, befand es, dass die Zahlungen nicht dazu gedient hätten, sich mit den begangenen Straftaten gemein zu machen.

Das Kassationsgericht widersprach dieser Argumentation. Auch ohne es zu wollen, könne man Beihilfe zu Verbrechen leisten. Dass die Gelder gezahlt worden waren, um die geschäftlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten, sei nicht entscheidend.

Lafarge verwies nach der Entscheidung darauf, dass eine eventuelle Schuld nicht festgestellt wurde. Der Schweizer Mutterkonzern LafargeHolcim hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass die Firma die in Syrien begangenen Fehler bereue. Es seien damals Schritte eingeleitet worden, damit sich diese nicht wiederholten. Die Nichtregierungsorganisation Sherpa sprach von einer historischen Entscheidung des Kassationsgerichts.

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