Die Bundesrepublik wollte BMW 45 Millionen Euro Beihilfe zahlen, die EU-Kommission genehmigte jedoch nur 17 Millionen. Diese Summe könne dem Autobauer nach dem Urteil der Luxemburger Richter jetzt ausgezahlt werden, sagte ein BMW-Sprecher in München.
Die Bundesrepublik hatte die geplante Investitionszulage schon 2010 in Brüssel angemeldet. BMW wollte damals 392 Millionen Euro in Produktionsanlagen zum Bau des Elektroautos i3 und des Hybrid-Sportwagens i8 mit Elektro- und Benzinmotor investieren.
Brüssel entschied jedoch im Juli 2014, als die beiden Autos schon vom Band liefen, dass 17 Millionen Euro zur Förderung der regionalen Entwicklung angemessen seien. Das entspreche dem Kostenunterschied zwischen München und Leipzig bei Planung, Investition, Produktion und Logistik. Eine Beihilfe über 45 Millionen Euro würde den Wettbewerb verzerren.
BMW bezifferte seine Investitionskosten am Standort Leipzig jedoch um 46 Millionen höher als am Standort München und klagte. In erster Instanz lehnte das Europäische Gericht die Klage 2017 ab. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nun das letzte Wort, dagegen ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
BMW hat inzwischen über zwei Milliarden Euro in das Werk Leipzig investiert. Die 5300 Mitarbeiter bauen dort vier Modelle - die kleinen 1er- und 2-er, den i3 und den i8. Im vergangenen Jahr liefen in Leipzig rund 245.000 Autos vom Band.