Gesetz verabschiedet Diese Regeln beschert Heil nun der Fleischbranche

Hubertus Heil will nach den nun geplanten strengen Vorschriften gegen Missstände in der Fleischindustrie auch andere Branchen überprüfen. Quelle: dpa

Das Bundeskabinett hat die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Das Gesetz, entworfen von Arbeitsminister Heil, soll 2021 in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

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Erst bekam Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag in der Bundesregierung grünes Licht für seinen Gesetzentwurf, nun wurde er nach letzten Änderungen vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Dieser Schritt betrifft eine 40-Milliarden-Euro-Branche: die Fleischindustrie. Auf sie kommen damit ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln zu. Was das für die Branche, ihre Mitarbeiter und möglicherweise weitere Industriezweige bedeutet, haben wir in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was steht in dem neuen Gesetz?
Großschlachtereien sollen bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr einsetzen dürfen. Dafür sieht das Gesetz ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie vor. Demnach dürfen größere Betriebe der Branche ab dem 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt außerdem eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wie kam es zu diesem Gesetz?
Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Coronafälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Allen voran der Fall Tönnies im Kreis Gütersloh sorgte für viel mediale Aufmerksamkeit und Druck, der ein Handeln von Seiten der Politik immer dringlicher zu machen schien.

Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Vielfach Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen arbeiteten in der Branche nach den Ergebnissen einer Prüfung der NRW-Arbeitsschutzverwaltung teils 16 Stunden am Tag. Häufig hatten sie keine Pause. Lohn wurde für Schutzausrüstung oder Miete einbehalten. Festgestellt wurde auch, dass die Situation bei der Unterkunft von Beschäftigten oft miserabel war. Leidtragende waren vielfach osteuropäische Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die anders als in anderen Branchen im Kerngeschäft der Firmen eingesetzt waren.

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Heil sagte, für die Fleischbranche sei bereits 2017 ein relativ scharfes Gesetz in Kraft getreten. Durch „trickreiche Konstruktionen“ seien diese aber umgangen worden. „Jetzt muss grundlegend aufgeräumt werden.“ Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Schlachthof-Betreiber die Verantwortung für Missstände nicht länger auf Subunternehmer abwälzen können, die über Werkverträge Arbeitsleistungen erbringen.

Was sagt die Fleischindustrie zu dem neuen Gesetz?
Der Zentralverband der Geflügelwirtschaft kritisierte das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommenden Jahr scharf. „Was da beschlossen wurde, darf wirklich nicht wahr sein“, sagte Präsident Friedrich-Otto Ripke der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Regierung setze die Fleischproduktion in Deutschland aufs Spiel.

Die deutsche Fleischwirtschaft hält ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Außerdem sei damit zu rechnen, dass die Produktion ins Ausland abwandere – inklusive der Tierhaltung.

Hat das neue Gesetz Folgen für Verbraucher?
Mitunter schon. Auf die Verbraucher in Deutschland kommen voraussichtlich höhere Preise für Fleisch aus Großschlachtereien zu – und zwar wegen der Mehrkosten für die Unternehmen, die infolge des neuen Gesetzes entstehen. Das legt der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums nahe, aus dem die Deutsche Presse-Agentur jüngst zitierte. Soweit diese Kosten auf die Verbraucher umgewälzt werden, „kann dies zu höheren Verbraucherpreisen in dem entsprechenden Segment führen“. Auch die deutsche Fleischwirtschaft sagte diese Entwicklung bereits voraus. Demnach sei anzunehmen, dass durch das Verbot der Verbraucherpreis um zehn bis 20 Prozent je Kilo und Produkt steigen müsse.

Heil bezeichnete die Einschätzungen der Fleischwirtschaft als „Ammenmärchen“ und „hohle Drohung“.

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Gab es weitere Reaktionen zu dem Gesetz?
Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hält intensivere Kontrollen für nötig. „Ich würde mir wünschen, dass wir in vielen Aufsichtsbereichen noch mehr Kontrollen machen können: Lebensmittelkontrollen, Tierschutz, alles Mögliche, beispielsweise auch Tiertransporte“, sagte Nonnemacher am Sonntag in der RBB-Sendung „Brandenburg aktuell“. Doch für mehr Kontrollen sei auch mehr Personal nötig.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rief die Industrie zu Änderungen auf. „Die Fleischbarone wären gut beraten, endlich etwas in ihren Betrieben und an ihrem Geschäftsmodell zu ändern, statt sich weg zu ducken oder gar neue ausbeuterische Strukturen zu erfinden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der dpa. „Sie sollten die Macht der kritischen Konsumenten und die Kritik des Handels ernst nehmen.“

Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir sind fest entschlossen, den Gesetzentwurf schnell Gesetz werden zu lassen. Wir sind auch auf Widerstände eingestellt. Schließlich kennen wir die Fleischindustrie nur zu gut.“ Schluss sei nun mit einem Geschäftsmodell, dass viel zu lange praktiziert worden sei. „Und allen, die jetzt wieder Schlupflöcher suchen, sei schon heute gesagt: Wir werden auch nach Corona am Thema dranbleiben, wo notwendig.“

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Könnten auf das Gesetz speziell für die Fleischindustrie weitere Gesetze für andere Branchen folgen?
Möglich ist es. Experten weisen schon lange – und seit dem Tönnies-Skandal vermehrt – darauf hin, dass es derartige Missstände, wie sie nun in der Fleischindustrie an den Pranger gestellt wurden, auch anderswo gibt. So erklärte erst kürzlich die Gewerkschafterin Sevghin Mayr, die ausländische Arbeiter im Kontext der Arbeitsmigration und Freizügigkeit berät, im Interview mit der WirtschaftsWoche: „Die meisten Anfragen erreichen uns derzeit aus der Fleischbranche. Und auch in der Baubranche klagen viele über Massenquartiere. Sehr viele Anfragen bekommen wir auch von Paketzustellern. Zudem haben sich viele Erntehelfer an uns gewandt, die deutsche Landwirte während der Pandemie eingeflogen haben.“

Redakteure der WirtschaftsWoche gingen bereits vor einigen Wochen der Frage nach, wie es um die Lage von ausländischen Arbeitskräfte in der Bundesrepublik bestellt ist. Ihre Antwort: Billige Arbeitskräfte aus Südosteuropa arbeiten unter schwierigen Bedingungen – nicht nur in der Fleischindustrie. (Mehr dazu lesen Sie hier: Im Schatten des Schnitzels)



Bundesarbeitsminister Heil will nach den nun geplanten strengen Vorschriften gegen Missstände in der Fleischindustrie auch andere Branchen überprüfen. Erst zum Wochenauftakt waren durch eine Masseninfektion mit dem Coronavirus auf einem Gemüsehof auch die teils prekären Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Erntehelfer in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. „Wir werden uns Branche für Branche angucken und dann für die jeweilige Branche geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn es nötig ist“, sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Deutschlands Arbeitgeber warnen bereits davor, Werkverträge allgemein einzuschränken. So sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der dpa: „Finger weg von einer allgemeinen Einschränkung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung, wenn man nicht die Wirtschaft völlig abwürgen will.“ Werkverträge seien zum Beispiel für weite Bereiche des Handwerks, der Bauindustrie und des Anlagenbaus zwingend die Grundlage für ihre Wertschöpfung beim Kunden. „Die Verfehlungen Einzelner können nicht ein derart wichtiges Instrument zerstören.“

Heil versicherte: „Mein Ziel ist nicht, Werkverträge überall in der deutschen Wirtschaft zu verbieten.“ Werkverträge seien sinnvoll. „Wenn ein Industriebetrieb einen Handwerker beauftragt, eine Sicherheitsanlage einzubauen, ist das ein ganz normaler Werkvertrag.“

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