Glyphosat-Prozess Bayer muss 80 Millionen Dollar zahlen

Bayer muss im Glyphosat-Prozess 80 Millionen Dollar zahlen Quelle: REUTERS

Der teure US-Zukauf Monsanto wird für den Dax-Riesen Bayer zum immer größeren Risiko. Wegen ihres umstrittenen Unkrautvernichters Roundup wurde die Tochter nun zu hohem Schadenersatz verurteilt. Bayer will das nicht akzeptieren.

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Der Druck auf den Bayer-Konzern und dessen Chef Werner Baumann nimmt nach einer weiteren Schlappe in einem US-Prozess um angeblich krebserregende Produkte der Tochter Monsanto zu. Die Niederlage in einem richtungweisenden Verfahren überrascht zwar kaum, doch soll der Agrarchemie- und Pharmakonzern nach dem Willen einer Jury mehr an einen Krebspatienten zahlen als allgemein erwartet worden war. Zeit zum Luft holen haben die Leverkusener nicht. Bereits an diesem Donnerstag startet ein weiterer Prozess. Der Aktienkurs des Dax-Konzerns fällt immer weiter.

Am Mittwoch (Ortzeit) urteilte eine Jury des zuständigen Bundesbezirksgerichts in San Francisco, dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichters Roundup mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat haftbar ist und dem 70-jährigen Kläger Edwin Hardeman Schadenersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar (71,4 Millionen Euro) zahlen muss. Bereits in der vergangenen Woche war die Jury im vorentscheidenden ersten Teil des Prozesses zu dem Schluss gekommen, dass Roundup als wesentlicher Faktor für die Lymphdrüsenkrebserkrankung Hardemans einzustufen sei.

Die Gesamtsumme liegt damit in etwa auf dem Niveau, auf das eine Richterin eine Entschädigung in einem anderen Verfahren im vergangenen Jahr reduziert hatte. Da hatte ebenfalls eine Geschworenenjury den von Bayer übernommenen Saatgutkonzern Monsanto ursprünglich zu einer Zahlung von 289 Millionen Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung verdonnert. Der Fall brachte in den USA eine Klagewelle gegen Bayer ins Rollen. Per Ende Januar lagen Bayer Klagen von 11.200 Klägern vor.

Wie nach dem ersten Verfahren zeigte sich Bayer enttäuscht vom aktuellen Urteil und kündigte an, Berufung einzulegen. Dennoch ändere das Urteil nichts „am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit unserer glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind“. Das Urteil habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle – jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten.

Der in dem Hardeman-Prozess geforderte Schadenersatz setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, der im US-Recht zusätzlich verhängt werden kann. Wenngleich die Gesamtsumme für eine gewisse Enttäuschung sorge, sei doch zumindest deren Zusammensetzung ein kleiner Lichtblick, erklärte Analyst Richard Vosser von der US-Bank JPMorgan. So könnte sich der Strafschadenersatz bei einer Berufung leichter reduzieren lassen als der reguläre Schadenersatz.

Anleger bleiben dennoch nervös: Der Aktienkurs von Bayer fiel am Donnerstag auf ein weiteres Tief seit 2012. Seit der Prozessschlappe vergangenen August haben die Aktien rund 40 Prozent eingebüßt.

Der Börsenwert des Konzerns liegt mit knapp 52 Milliarden Euro mittlerweile deutlich unter den rund 63 Milliarden Dollar (56 Mrd Euro), die die Leverkusener sich den Monsanto-Kauf hatten kosten lassen. Es seien Belastungen durch die Causa Glyphosat in Höhe von 40 Milliarden Euro in den Kurs eingepreist, glaubt Analyst Alistair Campbell vom Investmenthaus Liberum. Er hält rund ein Viertel dieses Wertes für eine letztendlich realistischere Größe.

Anleger fragen sich aber weiter, ob Bayer die Risiken der bislang teuersten Auslandsübernahme eines deutschen Unternehmens unterschätzt hat. Trotz aller Probleme verteidigt Bayer-Chef Werner Baumann die Übernahme. „Der Monsanto-Kauf war und ist eine gute Idee“, sagte er kürzlich der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS).

Die Vorsicht der Investoren scheint aber durchaus verständlich. So handelte es sich bei dem Hardeman-Fall um einen richtungweisenden „Bellwether Case“. Damit ist im US-Recht ein repräsentativer Fall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmaß von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können. Insgesamt sind bei dem zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Verbrauchern gebündelt.

An diesem Donnerstag soll bereits ein weiterer Prozess – allerdings bei einem Landgericht – im kalifornischen Oakland starten. Die Kläger stützen sich ebenfalls auf diverse Studien, insbesondere auf die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, die Monsantos Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte.

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