Hauptversammlung von VW Der große Knatsch

Kritische Aktionäre verlangen bei VW eine Sonderprüfung wegen des Dieselskandals. Auf der Hauptversammlung droht ihnen zwar eine Niederlage. Doch das stoppt sie nicht – auf anderem Wege könnten sie trotzdem Erfolg haben.

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Dem Autokonzern droht eine turbulente Hauptversammlung. Quelle: AP

Düsseldorf Auf der Volkswagen-Hauptversammlung in gut zehn Tagen droht die offene Konfrontation zwischen Aktionären und dem Unternehmen. Mehrere Gruppen von Anteilseignern fordern eine Sonderprüfung, mit der die Vorgänge rund um die Dieselaffäre noch einmal untersucht werden sollen. Doch die Fronten sind verhärtet, Volkswagen lehnt die Sonderprüfung ab. Der Weg zum Gericht scheint unausweichlich.

Die Schutzvereinigung DSW hat mehrere Aktionärsgruppen hinter sich gebracht und den Antrag auf eine Sonderprüfung auf die Tagesordnung des Eignertreffens setzen lassen. Bei Volkswagen forschen zwar schon die Anwälte von Jones Day nach den Ursachen der Dieselaffäre. Doch den Aktionären rund um die DSW reicht das nicht. Jones Day sei in Wahrheit nicht unabhängig, weil der Konzern die Anwälte beauftragt habe. Deshalb müsse es eine weitere Prüfung geben.

Die DSW gibt sich keinen Illusionen hin: Der DSW-Antrag dürfte Ende Juni in Hannover mit der großen Mehrheit der Anteilseigner wie Land Niedersachsen, dem Emirat Katar sowie den Familien Porsche und Piëch abgelehnt werden. „Bei Volkswagen gibt es kein Interesse an dieser Abstimmung“, sagt DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Das Unternehmen werde auf jeden Fall die Hauptversammlung abwarten und wenn überhaupt erst danach reagieren.

Ähnlich sieht das die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die in einer Gruppe um den Brüsseler Aktionärsberater Deminor ebenfalls eine Sonderprüfung bei Volkswagen beantragt hat. „Aus Wolfsburg kommen keine Signale der Zustimmung“, bestätigt SdK-Sprecher Daniel Bauer. Er vermutet, dass VW auf Zeit spielt. Wenn das gesamte Verfahren länger dauere, könnte bei vielen Aktionären eine Verjährungsfrist erreicht sein.


Zur Not zum Gericht

Das Aktionärstreffen in Hannover wird aus Sicht der SdK „die spannendste Hauptversammlung des Jahres“. Wegen der Dieselaffäre dürften dort viele VW-Anteilseigner ihrem Unmut Luft verschaffen. Die Hauptversammlung werde sich sicherlich bis in den späten Abend hineinziehen.

Bei Volkswagen in Wolfsburg ist die Bereitschaft für eine weitere Sonderprüfung tatsächlich extrem gering. Dazu heißt es aus Konzernkreisen, dass eine neue Prüfung die tägliche Arbeit in der Unternehmenszentrale ein weiteres Mal behindern würde. Jones Day gehe schon jetzt sehr gründlich vor und agiere tatsächlich unabhängig. Deshalb gebe es auch keinen Bedarf für eine weitere Sonderprüfung.

Auch wenn der Antrag auf eine Sonderprüfung abgelehnt werden sollte: Die kritischen Aktionärsgruppen wollen sich nicht geschlagen geben. „Der Weg zum Gericht wäre nach der Hauptversammlung der nächste logische Schritt“, sagt DSW-Sprecher Kurz. Auch die SdK hält sich die Klage gegen einen ablehnenden Beschluss der Hauptversammlung offen. Möglich wäre auch, dass sich die beiden Gruppen um die DSW und Deminor/SdK zusammenschließen werden und gemeinsam gegen Volkswagen vor Gericht ziehen.

Die Aktionäre sind optimistisch, dass sie mit ihrer Klage vor Gericht Erfolg haben werden. „Unsere Chancen stehen nicht schlecht“, betont DSW-Sprecher Kurz. Er verweist auf das Beispiel der Deutschen Bank. In diesem Fall hat allein schon die Klagedrohung dafür gesorgt, dass das Unternehmen noch vor einem Gerichtsverfahren einer Sonderprüfung zugestimmt hat. Die DSW meint, dass die beiden Fälle Deutsche Bank und Volkswagen durchaus vergleichbar seien. Deshalb sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich die kritischen Aktionäre auch beim Wolfsburger Konzern mit ihrer Forderung durchsetzen könnten.

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