
Eingereicht hat die Klage die auf das Eintreiben von Kartell-Schadenersatz spezialisierte deutsch-belgische Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC). CDC fordert vor dem Landgericht Mannheim 138 Millionen Euro Schadensersatz von HeidelbergCement (Az.: 2 O 195/15). Eine vorherige CDC-Klage gegen HeidelbergCement und fünf weitere Hersteller hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Frühjahr zwar abgewiesen. Doch nun konzentriert sich CDC nicht mehr auf den Nachweis eines bundesweiten Kartellschadens, sondern auf einen leichter nachweisbaren Schaden allein in Ost- und Süddeutschland. Scheifele wollte zu den Prozessrisiken nicht Stellung nehmen. Neue Rückstellungen müsse das Unternehmen nicht bilden. Womöglich muss HeidelberCement aber über das Instrument der Streitverkündungen weitere Hersteller in das Verfahren hineinziehen, „um sich nicht dem Risiko auszusetzen, am Ende als Gesamtschuldner allein auf den Kosten sitzen zu bleiben“, schreibt das Juristen-Portal Juve. Scheifele sagte dazu, HeidelbergCement habe „den Gesamtschuldnerausgleich“ im Blick: „Gehen Sie davon aus, dass wir das für das Unternehmen Richtige tun werden.“
In Frage für eine Streitverkündung kommen aufgrund des regionalen Schwerpunkts der Klage unter anderem die Wettbewerber Schwenk und LafargeHolcim. Aufgedeckt hatte das von den 70er Jahren bis 2002 agierende Kartell führender Zementhersteller das Bundeskartellamt vor 15 Jahren. Das Amt schloss das Verfahren gegen die beteiligten Unternehmen 2004 mit Bußgeldern in Höhe von 661 Millionen Euro ab. Tatsächlich gezahlt haben die Unternehmen nach Abschluss aller Rechtsstreitigkeiten davon 380 Millionen Euro.