Münster Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen muss nicht aus der Dachorganisation der Kammern DIHK austreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag nach einem rund zwölf Jahre dauernden Rechtsstreit um die politische Neutralität des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) entschieden (Az.: 16 A 1499/09).
Geklagt hatte ein Unternehmen der Windenergiebranche, das dem DIHK einseitige Äußerungen in der Umwelt- und Klimapolitik vorgeworfen hatte. Das Unternehmen hatte den Austritt der westfälischen Kammer, in dem es Pflichtmitglied ist, verlangt.
Das OVG hielt dem DIHK zwar vor, er habe „weiter in erheblichem Umfang seine Kompetenzgrenzen missachtet und kaum Einsicht in vergangene Aufgabenüberschreitungen gezeigt“. Inzwischen habe der DIHK aber mit einer neuen Satzung die Möglichkeit geschaffen, solche Kompetenzüberschreitungen zu unterbinden. Die Kläger könnten dazu jetzt vor Zivilgerichte ziehen. Das OVG ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde.
Der DIHK begrüßte das Urteil. „Wir können weiterhin die Interessen für die Industrie- und Handelskammern und deren Mitgliedsunternehmen in Berlin und Brüssel wahrnehmen“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben laut Mitteilung.