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Industrie- und Handelskammern IHK-Rücklagen: Kein Abbau, sondern Umbuchungen

Viele Industrie- und Handelskammern verzögern offenbar den vorgeschriebenen Abbau ihrer Rücklagen.

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IHK-Gebäude in Stuttgart Quelle: dpa

Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der 80 IHK-Haushalte in Deutschland durch die WirtschaftsWoche. Derzeit summieren sich die Rücklagen aller 80 Kammern auf 1,9 Milliarden Euro, das ist fast das Anderthalbfache ihrer gesamten jährlichen Einnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro. 2012 haben sich die Kammern verpflichtet, bis 2018 ihre Liquiditätsrücklagen ganz abzubauen, auch Ergebnisvorträge müssen nach höchstens zwei Jahren ausgeschüttet werden. Gehalten werden soll dann nur noch eine kleine Ausgleichsrücklage für Beitragsschwankungen, ansonsten darf Geld nur zweckgebunden, zum Beispiel für Neubauten, zurückgelegt werden.
Insgesamt übertreffen die Rücklagen bei 61 von 80 IHKs die Summe der jährlichen Betriebserträge, zwölf Kammern bunkern sogar mehr als das Doppelte ihrer Jahreseinnahmen.

Eine Analyse der Kammerbilanzen zeigt, dass in den Bilanzen vieler Kammern wie Bremen, Nürnberg, Essen, Dresden und Passau im jüngsten veröffentlichen Bilanzjahr 2012, zwar die Liquiditätsrücklagen verringert wurden, zugleich aber der Bilanzposten „Nettoposition“ deutlich gewachsen ist. Dieser Posten betrifft vor allem Gebäude und Sachvermögen und unterliegt daher eigentlich kaum Veränderungen. Die Analyse der WirtschaftsWoche ergibt, dass in vielen Kammerhaushalten die „Nettoposition“ in etwa so stark wächst, wie die Rücklagen abgebaut werden.

Die IHK Essen begründet das Wachstum der Nettoposition um 4,6 Millionen Euro damit, dass ein Gebäude abgeschrieben sei. Da habe man beschlossen, „die Nettoposition an den Wiederherstellungswert anzupassen“. Die IHK Nürnberg begründet eine ähnliche Entwicklung damit, dass die Vollversammlung beschlossen habe, „die Nettoposition auf die Höhe eines Jahresetats aufzustocken“. Andere Kammern haben offenbar zusätzliche Bilanzposten geschaffen, um den Rücklagenabbau zu verhindern und Zweckbindung vorzugaukeln: In Saarbrücken heißt der Bilanzposten nun „Rücklage Wirtschaftsförderung und Standortaufwertung“, in Mainz „Beitragserstattungsrücklage“.

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