Auch die Gabelung der Prozesse machen die Klagen vor deutschen Patentgerichten attraktiv. Während in den USA ebenso wie in Großbritannien und den Niederlanden ein und dasselbe Gericht prüft, ob ein vermeintlich verletztes Patent überhaupt gültig ist, werden diese Fragen hierzulande in zwei separaten Prozessen untersucht. Die Verletzungsverfahren finden an Landgerichten, meist in München, Mannheim und Düsseldorf, statt. Dagegen muss die Gültigkeit eines Schutzrechts vor dem Bundespatentgericht in München angefochten werden.
Das kann dazu führen, dass die Landgerichte Patentklagen stattgeben und sogar Verkaufsverbote verhängen, obwohl die entsprechenden Erfindungen nachträglich aberkannt werden. So haben die Münchner Patentrichter allein in diesem Jahr drei Apple-Patente für nichtig befunden.
In einem Fall ging es um das Europäische Patent 2 059 868, das die „Foto-Verwaltung auf tragbaren elektronischen Geräten“ beschreibt. Dummerweise hatte Apple-Gründer Steve Jobs die Funktion bei der Vorstellung des ersten iPhone 2007 demonstriert, das europäische Bündelpatent dazu jedoch erst danach angemeldet. Nach deutschem Recht ist eine Erfindung damit nicht mehr neu und schützenswert.
Den Schaden solcher Prozesse tragen letztlich die Kunden. Auf sie werden entweder die Kosten der Verfahren umgelegt, oder sie müssen Einschränkungen im Angebot in Kauf nehmen. Welche Folgen das haben kann, bekamen beispielsweise deutsche iPhone-Nutzer in den vergangenen Monaten zu spüren. Sie bekamen E-Mails von Yahoo, AOL oder Apples eigenem Maildienst iCloud nicht mehr automatisch auf das Telefon geschickt. Denn der inzwischen zu Google gehörende Handybauer Motorola hatte im Februar 2012 am Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung gegen Apple erwirkt, die dem Unternehmen die Nutzung eines Patents untersagte. Dabei hatten verschiedene Experten die Rechtmäßigkeit angezweifelt, ein britisches Gericht hatte es beispielsweise aus gleich vier Gründen für ungültig erklärt. Trotzdem musste Apple daraufhin die sogenannte Push-Funktion abstellen.
Anfang Oktober verkündete Apple dann: „Push-E-Mail Service in den deutschen Grenzen verfügbar“. Denn das Bundespatentgericht in München hatte erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des Patents geäußert und es Mitte November endgültig für nichtig erklärt. Experten befürchten, die Zahl solcher Patentschlachten werde mit dem neuen Gemeinschaftspatent noch zunehmen, auf das sich die EU-Staaten im Dezember 2012 geeinigt haben. Auf Drängen der Bundesregierung wurde die Gabelung der Prozesse nämlich in die europäischen Regeln übernommen, etliche andere Mitgliedstaaten waren dagegen.