Insolvenzrecht Zombie-Unternehmen auf dem Vormarsch

Überschuldete Unternehmen sollen noch über Monate auf einen Insolvenzantrag verzichten können. Doch Experten sind skeptisch. Sie warnen vor Firmen-Zombies. Quelle: dpa

Um eine Corona-Pleitewelle zu verhindern, will Justizministerin Christine Lambrecht überschuldeten Unternehmen erlauben, über Monate auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Der Vorstoß birgt große Risiken.

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Die Zahlen irritieren: Trotz Coronakrise wurden auch im Juli weniger Unternehmensinsolvenzverfahren eröffnet als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum Juli 2019, dem Monat mit den meisten Regelinsolvenzen im Jahr 2019, sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 29,1 Prozenten, wie die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes an diesem Montag meldeten. Weniger Pleiten trotz einer der größten Wirtschaftskrisen der Nachkriegsgeschichte? Ist Deutschlands Wirtschaft wirklich robuster als gedacht?

Tatsächlich besteht kein Grund für Entwarnung. Um die Folgen der Coronakrise abzufedern, hatte die Bundesregierung im Frühjahr eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September 2020 beschlossen. Beim Blick auf die Statistik scheint die Strategie auch aufzugehen, weshalb SPD wie CDU Teile der Maßnahmen nun weiterführen wollen: Überschuldete Unternehmen sollen demnach noch über Monate auf einen Insolvenzantrag verzichten können. Doch Experten sind skeptisch. Sie warnen vor Firmen-Zombies, höheren Schäden für Gläubiger und vor einem Domino-Effekt für die Geschäftspartner klammer Unternehmen. „Es ist ein wenig so wie in der Medizin“, sagt Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). „Die Krankheit verschwindet nicht, wenn ein Patient einfach abwartet, statt zum Arzt zu gehen. Im Gegenteil: Es wird eher schlimmer.“

von Heike Schwerdtfeger

Tatsächlich galten in Vor-Corona-Zeiten strenge Regeln. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung musste ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen. Kam die Geschäftsführung dieser Antragspflicht nicht kurzfristig nach – es galt eine Maximalfrist von drei Wochen –, drohte den Verantwortlichen eine umfassende persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung. Schließlich sollten die Chefs klammer Firmen nicht weiter Vermögenswerte vernichten oder zusätzliche Kreditgeber und Lieferanten schädigen, wenn ohnehin keine Rettungschancen mehr bestanden.

Dass diese Antragspflicht bis Ende September wegen der Coronapandemie vorübergehend ausgesetzt wurde, begrüßten auch viele Praktiker. Doch nun sollen Teile der Regelungen weiter verlängert werden.

„Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der „Bild“-Zeitung. Die verlängerte Aussetzung solle allerdings nur für Firmen gelten, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig seien. Aus der Union kommt Zustimmung zu dem Vorschlag. Allerdings stellten am Montag sowohl der wirtschaftspolitische Sprecher der Union, Joachim Pfeiffer, als auch CDU/CSU-Fraktionsvize Thorsten Frei infrage, ob die Frist nicht bereits Ende 2020 enden sollte.

„Der Vorschlag von Lambrecht ist durchaus sinnvoll, weil er eine Unterscheidung zwischen Überlebensfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit vorsieht“, sagte der CDU-Politiker Pfeiffer der Nachrichtenagentur „Reuters“. „Wir müssen aufpassen, dass wir keine Zombie-Unternehmen mitschleppen, die auch schon vor Corona keine Zukunft hatten.“ Das sieht der VID-Vorsitzende Niering ähnlich: „Werden Unternehmen künstlich am Leben erhalten, geht das am Ende zu Lasten der Gläubiger“. Denn ohne entsprechende Haftungsregeln würden viele Geschäftsführer nach dem Prinzip „die Hoffnung stirbt zuletzt“ agieren und „weitermachen, bis die Liquidität weg ist“.
Bisher galt in der Sanierungsbranche denn auch das Mantra: Je früher, desto besser.

Je eher sich also Unternehmer professionelle Hilfe suchten und die Möglichkeiten des Insolvenzrechts ausloteten, um die Firma zu sanieren, desto besser fielen in aller Regel auch die Ergebnisse aus: Unternehmen konnten gerettet werden, Arbeitsplätze blieben erhalten. Für die Politik sei es nun allerdings schwierig, von der Ausnahmesituation wieder auf die ursprünglichen Regelungen umzusteuern. „Die Probleme werden sich durch die Aussetzung der Antragspflicht nicht lösen“, so Niering. Im Gegenteil: Es bestehe die Gefahr, dass die Pleitewelle, die man eigentlich verhindern will, im Laufe der Zeit immer größer wird. Niering: „Wir sehen schon jetzt, dass es immer mehr ‚Zombie-Unternehmen‘ gibt, die über keinerlei wirtschaftliche Substanz mehr verfügen.“

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