
Drei Jahre nach dem Verbot der Stahlfusion zwischen Thyssen-Krupp und Tata Steel hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Die Klage sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Thyssenkrupp und Tata hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der Brüsseler Wettbewerbshüter zu groß gewesen sei.
Thyssen-Krupp hatte die Klage eingereicht, um den Beschluss der EU-Kommission für nichtig zu erklären. Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheitert, aber die Entscheidung der Kommission sei falsch gewesen. Die Begründung wolle man nicht so stehenlassen, hatte Thyssen-Krupp erklärt.