Kartellrecht-Experte „Alstom-Bombardier-Deal ohne Zusagen kaum genehmigungsfähig“

Jens Steger leitet die Beratung im deutschen und europäischen Kartellrecht im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons. Quelle: Presse

Alstom will die Zugsparte von Bombardier kaufen. Eine entsprechende Absichtserklärung liegt mittlerweile vor. Kartellrechtsexperte Jens Steger erklärt, welche Hürden es noch zu überwinden gilt.

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Der französische Bahn-Hersteller Alstom will das Zuggeschäft des kanadischen Konkurrenten Bombardier übernehmen. Dazu gebe es jetzt eine entsprechende Absichtserklärung, teilte Alstom am Montagabend in Saint-Ouen bei Paris mit. Der Übernahmepreis wurde mit 5,8 bis 6,2 Milliarden Euro beziffert. Jens Steger leitet die Beratung im deutschen und europäischen Kartellrecht im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons. Im Interview spricht er über mögliche Hürden für den Deal.
WirtschaftsWoche: Herr Steger, für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass die EU-Kommission einer Fusion der Zugsparten von Alstom und Bombardier zustimmt?
Jens Steger: Wenn Alstom tatsächlich die komplette Zugsparte von Bombardier übernehmen will, ohne entsprechende Abhilfemaßnahmen zu schaffen, halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Welche konkreten Hindernisse sehen Sie?
Angesichts der erheblichen Marktanteile von Bombardier und Alstom auf dem europäischen Markt für Schienenfahrzeuge dürften erhebliche Zweifel bestehen, ob das Zusammenschlussvorhaben genehmigt werden würde. Bombardier verfügt hier noch über deutlich höhere Marktanteile als Siemens, die ebenfalls eine Fusion ihrer Bahnsparte mit Alstom anstrebten. Höchstwahrscheinlich ist das Vorhaben ohne hinreichende Zusagen der Hersteller, welche die sonst entstehende Vormachtstellung entschärfen, daher nicht genehmigungsfähig.

Welche Zusagen müssten die Unternehmen denn machen?
Alstom könnte etwa auch nur Teile des Bombardier-Geschäfts übernehmen oder sich von eigenen Unternehmenseinheiten trennen. Ich gehe davon aus, dass die Unternehmen bereits Vorabkonsultationen hierzu mit der Kommission geführt haben werden.

Warum konkret ist der Zusammenschluss der Bahnsparten von Siemens und Alstom von der EU-Kommission untersagt worden?
Der Zusammenschluss wurde untersagt, weil der Markt für Signaltechnik und Hochgeschwindigkeitszüge nach Meinung der Behörde angesichts der gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen höchstwahrscheinlich nachhaltig beeinträchtigt worden wäre. Die Folgen wären aller Wahrscheinlichkeit nach erhebliche Preisanstiege für die Kunden gewesen. Die Unternehmen hatten der Kommission keine wirksamen Abhilfemaßnahmen unterbreitet.

Welche Spielräume haben Unternehmen im Zuge des Genehmigungsverfahrens der Kommission?
Die Kommission prüft insbesondere, ob der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Spielraum besteht hier, wenn trotz der aktuellen erheblichen Marktanteile das Eintreten neuer Wettbewerber wahrscheinlich erscheint, oder die Unternehmen ihre Produkte aufgrund der Bedingungen auf der Marktgegenseite auch weiter mit hinreichender Sicherheit zu fairen Konditionen vertreiben würden.

Welche Hürden hätten Alstom und Bombardier bei einer Fusion der Bahnsparten von Bombardier noch zu nehmen?
Der Erwerb von Schienenfahrzeugen unterliegt, aufgrund der Auftragsvolumina und da diese häufig auch von Unternehmen der öffentlichen Hand erworben werden, zumeist entweder zumindest nationalen, des Öfteren aber auch gesamteuropäischen Ausschreibungen. Zudem haben beide Unternehmen hier auch ein relativ diverses Angebot. Die Kommission wird hier sicherlich prüfen müssen, ob sich auf Teilmärkten möglicherweise noch ein deutlich stärkeres Übergewicht der kombinierten Unternehmenssparten im Schienenfahrzeug-Sektor ergeben könnte. Bei zu hohen kombinierten Marktanteilen werden die Unternehmen nicht um Weiterverkäufe von einzelnen Unternehmensteilen an Dritte herumkommen, wenn sie den Zusammenschluss als Ganzes durchsetzen wollen.

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