Kartellverdacht US-Anwälte bringen sich in Stellung

In den USA und Kanada wurden die ersten Klagen gegen die deutschen Autobauer eingereicht. Weitere Anwälte könnten bald nachziehen. Für sie sind Skandale wie das angebliche Autokartell oft ein lukratives Geschäft.

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Amerikanische Anwälte müssen schnell sein, das gehört zum Geschäft. Noch am selben Tag, an dem in den USA der Diesel-Skandal bekannt wurde, reichte der kalifornische Anwalt Steve Berman eine Sammelklage gegen Volkswagen ein und war damit der erste von Hunderten, die folgten. Auch jetzt, nach den Kartell-Vorwürfen gegen die deutschen Hersteller, werden die Anwälte aktiv.

Die New Yorker Kanzlei Robins Kaplan verklagte die Autobauer am Dienstag vor einem Gericht im Bundesstaat New Jersey. Das 67 Seiten starke Dokument bezieht sich im Wesentlichen auf den Bericht des Magazins „Der Spiegel“, der die Vorwürfe nur wenige Tage zuvor ans Licht brachte. Auch in Kanada wurde am Freitag die erste Sammelklage eingereicht. Sie fordert von den Autobauern Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund 750 Millionen Euro.

Für Anwälte sind solche Skandale oft ein lukratives Geschäft. Zwar verlangen die meisten Kanzleien von ihren Mandanten kein Geld vorab. Sie behalten stattdessen einen Teil der erstrittenen Summe ein – 30 Prozent sind in den USA üblich. Und wer der erste ist, hat gute Chancen, am Ende eine führende Rolle im Prozess zu spielen.

Auch bei den Kartell-Vorwürfen rechnen die Kanzleien im besten Fall mit Milliardenzahlungen für die Verbraucher. Steve Berman mischt ebenfalls wieder mit. Er war später auch Teil eines Konsortiums aus 22 Anwälten, die die große Sammelklage für VW-Diesel-Besitzer in San Francisco verhandelten und großzügige Entschädigungen erstritten. Anschließend verklagte er Mercedes in den USA – ebenfalls wegen möglicher Manipulationen bei Diesel-Abgasen.

„Wir brauchen noch genauere Informationen über die Produkte, die von dem Kartell betroffen waren“, sagte er. Doch er verfolgt die Entwicklungen in Deutschland genau.

Nach dem US-Kartellrecht könnten die Kläger den dreifachen Schadenersatz fordern, sagt Berman. Der Anwalt geht davon aus, dass auf die Deutschen weitere Strafzahlungen in Milliardenhöhe zukommen könnten. Auch der Zulieferer Bosch gehört zu den Beklagten.

Berman glaubt, dass nicht nur Verbraucher, sondern möglicherweise auch US-Autobauer gegen die Konkurrenten aus Deutschland klagen könnten. Sie könnten argumentieren, dass sie aufgrund der möglichen Kartell-Absprachen wettbewerbsnachteile erlitten hätten. Anwälte sind in den USA geübt darin, den Druck aufrecht zu erhalten. Das genügt manchmal schon, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Schließlich erspart das den Beschuldigten einen langen, teuren Prozess, der schlecht fürs Image ist.

Auch in Deutschland könnte es für die Autobauer teuer werden, falls sich der Kartell-Verdacht erhärten sollte. Geschädigte Dritte könnten ebenfalls Schadenersatz geltend machen, glaubt Christian Genzow, Experte für Kartell- und Wettbewerbsrecht bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Köln. Dazu müsste es noch nicht einmal nötig sein, eine separate Klage einzureichen. „Hinzu kommt, dass durch eine neue, gerade in Kraft getretene europäische Verordnung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wesentlich erleichtert wurde“, stellt Genzow klar.

Das reformierte EU-Kartellschadensersatzrecht wurde in deutsches Recht umgesetzt und trat erst im Juni in Kraft. „Danach kann grundsätzlich jeder einen Schaden ersetzt verlangen, den er etwa durch die Zahlung überhöhter Preise in Folge einer Kartellabsprache erlitten hat“, erklärt Genzow. „Der Anspruch steht Unternehmen, Behörden wie auch Verbrauchern zu.“

Bis dahin würden in Deutschland wohl noch Jahre vergehen – wenn es überhaupt soweit kommt. Vorbild könnte dann ein Klagemodell sein, das derzeit bei Entschädigungen rund um das Lkw-Kartell zum Einsatz kommt. Über das Internetportal „Financialright“ lassen sie sich die Klagen ihrer Mandanten abtreten, um sie gebündelt vor Gericht zu verhandeln. Dahinter steht die Kanzlei Hausfeld, die ihren Hauptsitz ebenfalls in den USA hat und auch an der Diesel-Klage gegen VW beteiligt war.

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