Kartellverfahren Heidelberg-Cement findet sich mit Strafe ab

Nach jahrelangem Streit gibt sich der Baustoffkonzern Heidelberg-Cement geschlagen. Er akzeptiert eine Kartellstrafe in zweistelliger Millionenhöhe. Ursprünglich war jedoch ein noch höherer Betrag vorgesehen.

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Ein Mitarbeiter im Stammwerk von Heidelberg-Cement in Leimen. Quelle: dpa

Stuttgart Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Heidelberg-Cement gegen eine Kartellstrafe von gut 160 Millionen Euro abgewiesen. Der BGH habe das vom Oberlandesgericht Düsseldorf 2009 verhängte Bußgeld bestätigt, teilte Heidelberg-Cement am Dienstag mit. Nach Auflösung von Rückstellungen, die für die Geldstrafe vorgenommen worden waren, werde das Ergebnis im zweiten Quartal 2013 um etwa 30 Millionen Euro belastet. "Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs hinnehmen und stellen fest, dass das Verfahren nach langer Zeit nun zu einem Ende gekommen ist", sagte Vorstandschef Bernd Scheifele. Der BGH konnte die Entscheidung auf Anfrage zunächst nicht bestätigen.

Das Bundeskartellamt hatte gegen Heidelberg-Cement 2003 ein Bußgeld von ursprünglich 250 Millionen Euro verhängt. Dem größten deutschen Baustoffproduzenten wurden wettbewerbswidrige Absprachen mit Konkurrenten im Zeitraum von 1990 bis 2002 vorgeworfen. Nach einem Einspruch beim OLG Düsseldorf wurde die Geldbuße 2009 reduziert. Doch legte der Konzern gegen das Urteil Rechtsmittel beim BGH ein. Seit Ende 2010 läuft ein weiteres Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Heidelberg-Cement und weitere Unternehmen in insgesamt zehn europäischen Ländern. Die Zementhersteller sollen Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt haben.

Inzwischen sei Heidelberg-Cement gut gerüstet, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch interne Kontrollen zu verhindern, erklärte Scheifele. Keiner der heute aktiven Vorstände sei in die schon lange zurückliegenden Vorfälle verwickelt gewesen.

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