Kaufpreis-Rückerstattung VW-Kläger rechnet mit Niederlage, will aber nicht aufgeben

MyRight rechnet damit, dass den VW-Kunden das Recht auf Schadenersatz zunächst verwehrt bleibt. Der Rechtedienstleister will in Berufung gehen – und in Städten mit hoher Stickoxidbelastung die Wende erreichen.

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Der Rechtedienstleister MyRight hat für die VW-Klage einen weitreichenden Plan. Quelle: dpa

Berlin Im Streit um die Rückerstattung des Kaufpreises von manipulierten VW-Dieselautos in Deutschland will der Rechtedienstleister MyRight nicht locker lassen. Man erwarte nicht, dass das Landgericht Braunschweig am Donnerstag zugunsten der Verbraucher entscheiden und VW-Kunden ein Recht auf Schadenersatz zusprechen werde, sagte Anwalt Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld, der die MyRight-Klage vertritt, am Mittwoch in Berlin.

In diesem Fall werde man Berufung einlegen. Der Abgasskandal gehöre möglichst schnell vor den Europäischen Gerichtshof. Außerdem kündigte MyRight mindestens zehn weitere Musterklagen in den deutschen Städten mit hoher Stickoxidbelastung an.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises.

Das Landgericht Braunschweig will am Donnerstag über die Musterklage entscheiden. Bei der mündlichen Verhandlung im Juni hatte die Kammer bezweifelt, dass die Voraussetzungen für Schadenersatz vorlägen. VW hat die Manipulation der Abgase von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben. In den USA hat der Konzern Milliarden an Entschädigung an die Kunden gezahlt, in Europa lehnt er so etwas aber ab, weil es sich nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.

Weitere Schadenersatzklagen will MyRight in den zehn Städten einreichen, in denen die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich feststellen lassen will, dass die Betriebserlaubnis der manipulierten Fahrzeuge erloschen ist. Würde geurteilt, dass diese Autos stillgelegt werden müssen, hätten die Besitzer Anspruch auf Schadenersatz. „Ein Auto, das nicht fahren darf, ist nichts wert“, erläuterte Anwalt Rother. Daran ändere auch die von den Autobauern angebotene Nachrüstung per Software-Update nichts.

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