Kein hinreichender Verdacht Gericht weist Klage gegen K+S-Chef Steiner ab

Das Landgericht Meiningen ein Verfahren gegen den Vorstandschef und weitere Manager wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung abgelehnt. Trotzdem muss die Produktion bei K+S eingeschränkt werden.

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Kein hinreichender Verdacht für Gewässerverunreinigung. Quelle: dpa

Frankfurt Aufatmen beim Salz- und Düngemittel-Hersteller K+S: Das Landgericht Meiningen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Vorstandschef Norbert Steiner und weitere Manager wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung abgelehnt. Zum einen seien die betreffenden Vorwürfe nach Auffassung der ersten Strafkammer teilweise verjährt, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Zum anderen liege kein hinreichender Tatverdacht vor. Zudem lasse sich nicht belegen, dass die erteilten Genehmigungen für die Versenkung von salzhaltigen Abwässern rechtswidrig gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft könne den Beschluss mit sofortiger Beschwerde noch anfechten.

Die Staatsanwaltschaft im thüringischen Meiningen hatte im Februar Anklage gegen Steiner und seinen Vorgänger und jetzigen Aufsichtsratschef Ralf Bethke wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung erhoben. Insgesamt richtete sich die Anklage gegen 14 Mitarbeiter von K+S, darunter weitere Vorstandsmitglieder, außerdem gegen zwei jetzige und einen ehemaligen Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes.

Ausgangspunkt des Verfahrens in Meiningen war eine Strafanzeige der thüringischen Gemeinde Gerstungen aus dem Jahr 2008. Sie wirft K+S vor, von 1999 bis 2007 insgesamt 9,5 Millionen Kubikmeter Salzlauge und andere Abfallstoffe in unterirdische Gesteinsschichten der Gerstunger Mulde versenkt zu haben. Die wasserrechtliche Erlaubnis für K+S erteilte damals das Thüringer Landesbergamt, weshalb das Unternehmen die Vorwürfe für unbegründet hielt.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Sie war zu dem Ergebnis gekommen, „dass zwischen den Vertretern von K+S und Behördenvertretern ein zumindest stillschweigendes Einverständnis darüber bestanden haben muss, dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten gewesen sind.” K+S steht bereits seit Jahren bei Umweltschützern wegen des Umgangs mit salzigen Abwässern, die bei der Kali-Gewinnung anfallen, in der Kritik. Das Unternehmen erhielt zuletzt vom Regierungspräsidium Kassel nur eine Übergangserlaubnis für eine begrenzte Versenkung von Salzabwässern, die Ende 2016 ausläuft. Das führte bereits zu zeitweiligen Produktionseinschränkungen im größten Werk Werra an der hessisch-thüringischen Landesgrenze.

Eine abschließende Entscheidung über seinen Antrag zur Fortsetzung der Versenkung bis 2021 hatte K+S im Sommer erwartet, die Prüfung dauert aber weiter an. Sollte das Unternehmen die Genehmigung nicht bald bekommen, werde der Konzern wohl nur das untere Ende der Ergebnisprognose von 200 bis 300 Millionen Euro in diesem Jahr erreichen, hatte K+S Mitte August gewarnt.

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