Klage gegen Ferrari Spielzeugmacher will sich Testarossa sichern

Mit dem Testarossa feierte Ferrari große Verkaufserfolge. Kunden mussten zeitweise Jahre auf ihren Flitzer warten. Doch nun droht den Italienern der Verlust des Markennamens – an einen Spielzeugmacher aus Deutschland.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Testarossa wurde in Italien von 1984 bis 1996 gebaut. Quelle: dpa

Düsseldorf Schauspieler Alain Delon hatte einen und Musiklegende Elton John auch. Der Ferrari Testarossa wurde in Italien von 1984 bis 1996 gebaut. Mit bis zu 446 PS und zwölf Zylindern konnte der kostspielige Bolide aus Maranello auf 290 Stundenkilometer beschleunigen - und er lässt die Herzen von Auto-Liebhabern immer noch schneller schlagen.

Doch nun will ein bayerischer Spielzeugfabrikant der Sportwagenschmiede den Modellnamen als Marke entziehen. Er klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht. Seine Chancen scheinen gar nicht schlecht.

Weil Ferrari die Marke seit gut 20 Jahren nicht mehr nutze, sei sie schon längst erloschen, argumentiert Kurt Hesse (73), der frühere Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion. Inzwischen leitet er die Autec AG in Nürnberg und hat die Löschung der Marke Testarossa beantragt - beim Deutschen und beim Europäischen Markenamt.

Gelingt ihm dies, spart er sich die Lizenzgebühren für die Marke. Schon öfter habe er sich mit Auto-Herstellern vor Gericht gestritten. „Das ist nicht mehr lustig“, sagt er. Ein Auto-Hersteller verdiene mit Lizenzen an Kinderspielzeug in China inzwischen mehr als mit seinen eigenen Autos.

Die TV-Serien-Polizisten Sonny Crockett (alias Schauspieler Don Johnson) und Rico Tubbs aus „Miami Vice“ trugen zum Ruhm des Ferrari Testarossa bei, wenn sie in der flachen Flunder durch Florida brausten. Sollte Hesse Erfolg haben, könnten bald wieder nagelneue Testarossas vom Band rollen - als Spielzeuge wohlgemerkt.

Ferrari wehrt sich gegen das Ansinnen und hat Anwälte in Stellung gebracht. Immerhin sei man nach wie vor mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der alten Testarossas beschäftigt. Doch dies führe nicht zum Erhalt der Marke, hatten die Richter bereits in einem Beschluss ausgeführt - zumal Ferrari diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari erbringe.

Einzig das Ersatzteilgeschäft könnte die Marke im Besitz Ferraris retten. So wurde über den Ölfilter für den Testarossa diskutiert. Aber auch in diesem Punkt schienen die Richter nicht überzeugt.

„Es sieht so aus, als ob das Gericht unserer Auffassung ist“, sagt Hesse. „Aber man weiß ja nie.“ Die Ferrari-Anwälte hätten sich Zeit erbeten und inzwischen nochmal nachgelegt. Hesse kennt den neuen Schriftsatz, aber: „Aus unserer Sicht ändert das nichts.“ Am kommenden Mittwoch will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%