Klageabweisung Deutsche Stahlwerke kassieren wegen Ökostromrabatten Niederlage vor dem EuGH

Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Ökostromrabatten sind deutsche Unternehmen vor dem EuGH gescheitert. Das Gericht hält sich für nicht zuständig.

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Betirebe mit besonders hohem Stromverbrauch sollten bei der EEG-Umlage entlastet werden. Quelle: dpa

Luxemburg Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Ökostromrabatten haben vier Stahlunternehmen der Gruppe Georgsmarienhütte eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Unternehmen hätten sich an das falsche Gericht gewandt, entschieden die Luxemburger Richter am Mittwoch.

In dem Verfahren ging es um Entlastungen bei der EEG-Umlage für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch. Die EU-Kommission hatte dies als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet. Die vier Unternehmen sollen deshalb für die Jahre 2013 und 2014 einen Teil der Vergünstigungen zurückzahlen.

Dagegen waren die Unternehmen vor das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main gezogen. Das Gericht wiederum wandte sich mit einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen an den EU-Gerichtshof, um zu klären, ob der Beschluss der Kommission gegen EU-Recht verstößt. Das Ersuchen sei unzulässig, entschieden die Luxemburger Richter. Die klagendenden Firmen könnten sich in dem Frankfurter Verfahren nicht auf eine Ungültigkeit des Beschlusses der EU-Kommission berufen.

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