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Klimaklagen Vor diesem Anwalts-Duo zittert die Autoindustrie

Quelle: imago images

Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe fordern ein Ende des Verbrenners und drohen deutschen Autobauern mit Klagen. Eine Anwältin und ein Anwalt legen vor Medien einen ziemlich imposanten Auftritt hin – pünktlich zur Automesse IAA.

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Einer der wichtigsten Sätze an diesem Freitagmorgen fällt nach knapp zehn Minuten. „Wir wissen, dass das ganze kein Spiel ist“, sagt die Hamburger Anwältin Roda Verheyen in einem Saal im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. „Wir wissen“, sagt sie, „dass Volkswagen ein Konzern ist, der global im Wettbewerb mit anderen steht. Aber“ - und dann holt Verheyen zum Schlag aus: „das Paris-Abkommen und die Menschenrechte gelten global. Rechtswidriges Verhalten anderer Automobilkonzerne kann nicht rechtfertigen, dass das Erreichen der Klimaziele nicht selbst angestrebt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden.“

Wenn wir die deutschen Autobauer hier und heute angreifen, lautet Verheyens Botschaft, dann ist das im Sinne der höchsten deutschen Richter. Wehe dem, der sich diesem Willen entgegenstellt.

Es ist ein sehr selbstbewusster Auftritt, den die Klima-Advokatin Verheyen, ihr Berliner Anwaltskollege Remo Klinger und Vertreter der Umweltverbände Greenpeace und Deutsche Umwelthilfe hier hinlegen. Wie auch anders? Denn gemeinsam haben sie nicht weniger vor,  als die Autobauer Volkswagen, BMW und Mercedes dazu zu zwingen, nach 2030 keine Wagen mit Verbrennermotoren mehr zu verkaufen.

Darüber hinaus wollen die Verbände und ihre Anwälte den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea, eine BASF-Tochter, dazu bringen, ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder zu erschließen. Im Namen der Kläger von Greenpeace wendet sich Verheyen juristisch gegen Volkswagen, Klinger im Namen der Kläger der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea. Halten die Unternehmen sich nicht an die Vorgaben der Verbände, seien die Klimaziele von Paris nicht umsetzbar, argumentieren die Anwälte – mit schweren Verletzungen der Recht auch künftiger Generationen.

Ultimativ haben die Anwälte die Unternehmen deshalb aufgefordert, binnen der nächsten Wochen Unterlassungserklärungen abzugeben, also das als rechtswidrig angemahnte Verhalten – das Emittieren – zu unterlassen. „Wenn keine befriedigende Unterlassungserklärung entsprechend abgegeben wird, werden wir Klage einreichen“, sagt Verheyen. Für die Konzerne bedeutet das: Nicht nur die Politik setzt sie unter Druck. Die schärfsten Vorgaben drohen von Richtern.

Es sind zwei Urteile, die in diesem Jahr eine Schneise für die Klimaschützer geschlagen haben: Das von Verheyen erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März, bei dem Verheyen und Klinger die Beschwerden verfasst haben. Die Karlsruher Richter hatten, kurz gesagt, das deutsche Klimaschutzgesetz gekippt und Nachbesserungen von Regierung und Parlament gefordert. Das zentrale Argument damals: Das Gesetz schützt die Ansprüche auf Eigentum, Gesundheit und Freiheit künftiger Generationen nicht ausreichend. Die Politik musste in Windeseile nachbessern.

Das Urteil war eine Sensation. Und schon damals war klar, dass weitere Klagen folgen würden – gegen Regierungen und auch gegen Unternehmen. „Auf dieser Basis“, sagt Anwalt Klinger am Freitagmorgen, „haben wir schon relativ bald nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begonnen, die Überlegungen zu intensivieren, welche Auswirkungen dies in Hinblick auf große deutsche Unternehmen haben wird.“ Ausgehend von den Zielen des Pariser Klimaabkommens haben die Verbände nun analysiert, ob die Pläne der betroffenen Autobauer und von Wintershall Dea zu ausreichenden Emissionsminderungen führen. Weil die Minderungen ihrer Ansicht nach nicht reichen, haben sie eigene Vorgaben entwickelt, die Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe nun auf dem Klageweg durchsetzen wollen.

Dabei stützen sich die Anwälte auch auf ein zweites Aufsehen erregendes Urteil aus diesem Jahr, das als Beispiel dient. Im Mai entschied ein Gericht in Den Haag, dass der britisch-niederländische Ölkonzern Shell seine Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss als geplant. Mit anderen Worten: Das Gericht machte dem Management Vorgaben, nicht die Politik. Geklagt hatte eine niederländische Umweltorganisation und rund 17.000 Bürger.

Es ist die Wucht dieser Urteile, die Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe nun nutzen, um die Autobranche zum schnelleren Umsteuern zu zwingen. Ein paar Tage vor Beginn der Automobilmesse IAA in München ist die wohl inszenierte Attacke ein geschicktes Manöver. Dass die Verbrennermotoren keine Zukunft haben, ist den Autobauern dabei klar - auch wenn sie mit unterschiedlicher Geschwindigkeit darauf reagieren. Die Klimaschutzaktivisten erhöhen, vermeintlich mit Richtern im Rücken, nun die Unsicherheit, wie lange genau die Motoren noch zulässig sind – und dürften alle Ambitionen befeuern, sich möglichst bald davon zu verabschieden. „Ich frage mich offen“, sinnierte Anwalt Klinger in Berlin, „wie ich als Unternehmen darauf reagieren würde. Wenn ich so etwas bekomme, würde ich wirklich den Rechtsstreit bis zu Ende führen wollen? Wissend: Die Kläger haben das Bundesverfassungsgericht hinter sich stehen, um dann 2025 zu verlieren, um dann erst umzustellen. Das würde betriebswirtschaftlich für mich eine Horrorvorstellung sein.“

Und er skizzierte, wie er, der Anwalt, sich als Unternehmenslenker verhalten würde: „Sie sind gut beraten, schnellstmöglich zu reagieren, diese Verfahren gar nicht erst bis zum Ende abzuwarten, um dort eine auch betriebswirtschaftliche Sicherheit für eine rechtzeitige Umstellung der Produktion und des Betriebs zu erlangen“, sagte Klinger. Und dann stellte er fest, dass das erst der Anfang einer Auseinandersetzung sei. „Wir sind soweit aufgestellt. Wir fangen heute an und wir ziehen diese Sache durch. Im Zweifel wieder bis zum Bundesverfassungsgericht.“

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