Lkw-Kartell Speditionen sammeln für weitere Massenklage

Im Fall des Lkw-Kartells bahnt sich eine weitere Sammelklage an: Der Spediteursverband BGL will beim Landgericht München ebenfalls Ansprüche gegen Daimler, MAN und Co. geltend machen.

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Lkw-Kartell: BGL sammelt für weitere Massenklage Quelle: dpa

Frankfurt Die Klagewelle gegen Lkw-Hersteller wegen Kartellabsprachen schwillt weiter an. Der Spediteursverband BGL kündigte am Dienstag in Frankfurt an, bis Ende Mai Ansprüche von Transportunternehmen auf Schadenersatz gegen die am Kartell beteiligten Daimler, DAF, MAN, Volvo/Renault und Scania zu sammeln. Bis Ende 2018 werde eine zweite Massenklage beim Landgericht München eingereicht. Das Volumen werde mindestens genauso groß sein wie bei der ersten, Ende Dezember erhobenen Feststellungsklage, erklärte Alex Petrasincu, Anwalt von der Kanzlei Hausfeld. Dabei klagen mehr als 3.200 Unternehmen mit mehr als 85.000 Fahrzeugen auf Schadenersatz, der sich Petrasincu zufolge einschließlich Zinsen auf mehr als eine Milliarde Euro summiere.

Der BGL rief die Klageinitiative zusammen mit Hausfeld, dem Rechtsdienstleister Financialright Claims und dem Prozessfinanzierer Burford Capital ins Leben. Nun schließen sich weitere Verbände der Transportbranche an. Wegen der Verjährungsfrist bis Ende 2017 hatten kurz vor Weihnachten auch die Deutsche Bahn gemeinsam mit der Bundeswehr und mehr als 40 weiteren Firmen Schadenersatzklagen gegen die Lkw-Bauer eingereicht. Zudem fordern einige Städte vor Gericht Entschädigung.

Das Kartell von Daimler, Iveco, DAF, Volvo/Renault sowie MAN war schon 2011 aufgeflogen und hatte Strafzahlungen der EU von 3,8 Milliarden Euro nach sich gezogen. MAN als Kronzeuge kam straffrei davon. Die LKW-Besitzer sehen sich geprellt, da sie wegen der jahrelangen Absprachen der Hersteller zu hohe Preise gezahlt hätten. In Kreisen der Hersteller hieß es, die Ansprüche seien unbegründet, weil nur die Brutto- und nicht die Nettopreise abgestimmt worden seien.

Klägeranwalt Petrasincu erklärte, die EU habe in einigen Ländern auch Nettopreisabsprachen ermittelt. Zudem basierten die Rabatte für die Nettopreise schließlich auf den Bruttopreisen. Bestärkt sehen sich die Kläger durch ein Urteil des Landgerichts Hannover von Mitte Dezember, das erstmals den Schadenersatzanspruch bestätigte. Geklagt hatte die Stadt Göttingen.

Allerdings sei davon auszugehen, dass die Konzerne in allen Fällen in Berufung gingen und der Rechtsstreit durch alle Instanzen gehe. „Das dauert bis 2022“, prognostizierte Petrasincu. Die letzte Verjährungsfrist laufe Ende 2021 aus. Erst dann sei damit zu rechnen, dass die Hersteller bei drohender Niederlage auch zu außergerichtlichen Vergleichen bereit wären. Der BGL forderte das bisher erfolglos von den Unternehmen ein, erklärte BGL-Chef Dirk Engelhardt. "Bisher war keine Bereitschaft zu einer Einigung zu erkennen."

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