Luftverkehr Weniger Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen

Im Jahr 2019 musste wegen gesichteter Drohnen gleich mehrfach der Flugbetrieb an deutschen Airports gestoppt werden. Tendenziell sinkt die Zahl der Behinderungen aber.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Deutsche Luftsicherung will mit einem neuen System Drohnen für Piloten zukünftig sichtbar machen. Quelle: dpa

Immer wieder kommen Drohnen Piloten potenziell gefährlich in die Quere: In den ersten elf Monaten des Jahres 2019 hat die Deutsche Flugsicherung an deutschen Flughäfen bislang 120 solcher Behinderungen registriert. Damit ist die Zahl deutlich gesunken – im selben Zeitraum des Jahres 2018 waren es noch 152 derartige Zwischenfälle gewesen. Die meisten Behinderungen durch Drohnen wurden am größten deutschen Flughafen in Frankfurt erfasst – mit bislang 26 von Januar bis November. Dahinter folgen Berlin-Tegel und (15) und München (14).

Die Zahlen für das gesamte Jahr liegen erst Anfang bis Mitte Januar vor. Es zeichnet sich aber zumindest ab, dass die Zahlen in diesem Jahr nicht gestiegen sind. Im gesamten Jahr 2018 hatte die Deutsche Flugsicherung noch insgesamt 158 Behinderungen durch Drohnen erfasst.

Das Unternehmen mit Sitz im südhessischen Langen, das im Auftrag des Bundes den Luftraum überwacht und kontrolliert, spricht bewusst nicht von Drohnensichtungen an Flughäfen, sondern von Behinderungen durch Drohnen. „Die Behinderung besteht in diesem Fall aus der Ablenkung des Piloten: Er soll sich besonders im An- und Abflug ungestört konzentrieren: Ablenkung ist hier hinderlich“, erklärte eine Sprecherin der Flugsicherung. „Werden Drohnen direkt am Flughafengelände gesehen und wird dies von den zuständigen Lotsen als potenzielle Gefahr für die An- und Abflüge bewertet, so werden keine Start- und Landeerlaubnisse mehr erteilt.“

In Frankfurt war dies im Jahr 2019 am 25. März und 9. Mai gleich zwei Mal der Fall. Im Oktober musste nach Angaben der Deutschen Flugsicherung sowohl am Flughafen Stuttgart als auch in Berlin-Tegel wegen Drohnen der Flugbetrieb jeweils für einige Minuten eingestellt werden.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer gehalten werden. Auch unmittelbar über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen dürfen keine Drohnen aufsteigen.

Die Deutsche Flugsicherung arbeitet seit Mai in einem Gemeinschaftsunternehmen mit der Deutschen Telekom an einer Technologie, die Drohnen über Mobilfunk und das satellitengestützte Ortungssystem GPS für die Fluglotsen sichtbar macht. Die Sichtbarkeit in der Flugsicherungs-Infrastruktur gilt als Voraussetzung für einen stärkeren kommerziellen Einsatz und schafft zudem die Voraussetzungen zur Abwehr von bestimmten Drohnen. Diese ist Aufgabe der Polizei, ohne dass dafür außerhalb des militärischen Bereichs bislang ausreichende Technologien zur Verfügung stünden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%