Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern gehen nach Informationen der „Welt am Sonntag“ gegen betrügerische Apotheker vor. Die Verdächtigen arbeiteten zum Beispiel mit „Luftrezepten“, schreibt die Zeitung und verweist auf aktuell anhängige Verfahren in Frankfurt/Main und Potsdam. Dabei rechneten Apotheker Tausende von Verschreibungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, obwohl die verschriebenen Medikamente nie über ihre Ladentheken gingen. Sie machten dabei gemeinsame Sache mit Patienten und teils mit Ärzten.
Insgesamt deckten die gesetzlichen Krankenkassen zuletzt mutmaßliche Betrügereien von Apothekern in Höhe von 16 Millionen Euro auf, heißt es in dem Bericht. Die jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel lagen zuletzt bei rund 35 Milliarden Euro.
Der Deutsche Apothekerverband und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärten auf Anfrage der Zeitung, angesichts der Menge von 700 Millionen verschreibungspflichtigen Medikamenten pro Jahr sei Betrug in Einzelfällen nicht auszuschließen. Beweise, dass es sich um eine weit verbreitete Masche handele, lägen nicht vor.
Schnellcheck: Wann sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen
Abhängig von drei Unterscheidungsmerkmalen gibt es zwölf Szenarien, die in den meisten Fällen darüber entscheiden, wann sich freiwillige Zusatzbeiträge in die Rentenkasse später auszahlen. Beantworten Sie für sich erst die Fragen zu den drei Unterscheidungsmerkmalen und wählen Sie dann das passende Szenario für die Antwort.
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel Angestellte) oder sind Sie nicht pflichtversichert (zum Beispiel Beamte, Freiberufler oder die meisten Selbstständigen)?
Pflichtversicherte haben deutlich weniger Möglichkeiten, freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Ob sich die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung lohnen, hängt daher auch von diesem Kriterium ab.
Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Gesetzlich Krankenversicherten (GKV) werden bis zu 10,8 Prozent Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer gesetzlichen Rente abgezogen. Privat Krankenversicherte (PKV) erhalten hingegen einen Zuschuss von 7,3 Prozent zur Krankenpolice. Insofern lohnen freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sich für PKV-Versicherte besonders häufig.
Wie alt sind Sie?
jünger als 45 Jahre
zwischen 45 und 55 Jahre
älter als 55 Jahre
Warum ist das wichtig? Bei jüngeren Personen haben Anlagen zur Altersvorsorge abseits der gesetzlichen Rentenversicherung (wie zum Beispiel Riester-, Rürup-Verträge oder eine private Geldanlage etwa mit Ratensparplänen in Indexfonds (ETFs)) eher die Möglichkeit ihre Vorteile mit Zinseszinseffekten am Kapitalmarkt auszuspielen und die berechneten Kosten auszugleichen. Vom aktuellen Rentenniveau ausgehend lohnen sich freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung dann seltener. Je nach der tatsächlichen Entwicklung von Beschäftigung und Lohnsumme in Deutschland kann die Rentenversicherung in Zukunft aber höhere Renten zahlen. Da diese Entwicklung unsicher ist, wird sie hier nur teilweise berücksichtigt. Die laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartete Senkung des Rentenniveaus und die Beitragssatzsteigerungen wurden berücksichtigt.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend. Da Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie gute Möglichkeiten, freiwillig dort einzuzahlen. Zwar bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer gesetzlichen Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen für Sie sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Da Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, haben Sie relativ gute Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Einer Versicherung, etwa einer Rürup-Rente, würde bei der relativ kurzen Zeit bis zu Ihrer Rente im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Die Details dazu, wie Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen daher durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Als gesetzlich Krankenversicherter würde Ihnen noch 10,8 Prozent von der Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ihnen bleibt außerdem noch genug Zeit bis zur Rente, um mit anderen Vorsorgeformen zu sparen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich für Sie lohnen. Zwar haben Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen, außerdem bekommen Sie als gesetzlich Krankenversicherter noch 10,8 Prozent von der gesetzlichen Rente abgezogen als Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Trotzdem können sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung für Sie im Vergleich zu einer Rürup-Rente durchaus lohnen. Bei der relativ kurzen Zeit bis zur Rente würde einer solchen Versicherung im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu wenig Zeit bleiben, um mit Zinseszinsen die berechneten Kosten wieder aufzufangen. Wie bereits erwähnt haben Sie aber nur eingeschränkte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen: Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erscheinen aus heutiger Perspektive für Sie weniger lohnend, zumal Sie als Pflichtversicherter in der Rentenversicherung ohnehin nur eingeschränkte Einzahlungsmöglichkeiten zusätzlich zu Ihren Pflichtbeiträgen haben. Zwar würden Sie als privat Krankenversicherter 7,3 Prozent Zuschuss zu Ihrer Rente bekommen. Doch bei der noch langen Zeit bis zu Ihrer Rente sollten andere Vorsorgeformen durchaus die Chance haben, die gesetzliche Rentenversicherung zu toppen. Ratensparpläne auf kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) wären zum Beispiel eine vergleichsweise renditestarke, wenn auch risikobehaftete und abgeltungssteuerpflichtige Altersvorsorge.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind für Sie grundsätzlich sehr lohnend, da Sie als privat Krankenversicherter noch 7,3 Prozent Zuschuss zu ihrer Rente bekommen. Allerdings haben Sie als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzte Möglichkeiten, freiwillig einzuzahlen. Wurden bei Ihnen zum Beispiel Ausbildungsjahre nicht angerechnet, könnten Sie für diese Beiträge nachzahlen. Auch könnten Sie Rentenabschläge ausgleichen, wenn Sie vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter in Rente starten wollen. Die Details dazu finden Sie im Artikel.
„Luftrezepte sind Betrug an den Beitragszahlern. Und, was fast noch schlimmer ist, sie untergraben das Vertrauen der Patienten in die Ärzteschaft und die Apotheker“, sagte der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir brauchen in Deutschland mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften, damit Betrug und Korruption im Gesundheitswesen besser bekämpft werden können.“
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen gibt es seit 2009 eine solche „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“. Ihr Leiter Alexander Badle sagte der „WamS“, seither habe diese 66 Ermittlungsverfahren gegen Apotheker und deren Kunden geführt.
Betrug und Korruption im Gesundheitswesen sind kein neues Phänomen und nicht auf Apotheker beschränkt. Die Organisation Transparency Deutschland schätzt, dass im Gesundheitssystem dadurch zwei bis acht Prozent der Mittel versickern - es geht um Milliardensummen. Erst Mitte April war bekannt geworden, dass deutschen Sozialkassen durch Abrechnungsbetrug russischer Pflegedienste erheblicher Schaden entstanden ist.