Der Leverkusener Bayer-Konzern hatte am Mittwochabend aus seiner Sicht gute Nachrichten zu verkünden: eine formelle Übereinkunft im milliardenschweren Glyphosat-Streit in den USA. Mit den Klägeranwälten einigte sich das Unternehmen eigenen Angaben zufolge über die Handhabung und Beilegung möglicher künftiger Klagen wegen des Unkrautvernichters. Teil der Einigung ist eine Zusage von bis zu zwei Milliarden Dollar von Bayer, für die das Unternehmen bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen gebildet hat.
Von diesen bis zu zwei Milliarden Dollar, die für künftige Klagen und weitere Komponenten des Vergleichs aufgewendet werden, sollen rund 1,3 Milliarden für künftige Ansprüche und etwa 200 Millionen in Diagnoseprogramme für das Non-Hodgkin-Lymphom fließen – jene Krebsart, die laut Klägern durch Glyphosat ausgelöst wird, was Bayer bestreitet.
Bayer und die Klägeranwälte haben in dem vorliegenden Vertrag angeregt, innerhalb von 30 Tagen dazu eine mündliche Anhörung durchzuführen. Wenn Bayer nun mit der jetzigen Übereinkunft vor Gericht durchkommt, dürfte das der Bayer-Aktie Schub verleihen. Denn dann wäre das Glyphosat-Thema rechtlich vom Tisch.
Allerdings hat die Entscheidung eines US-Bezirksrichters schon einmal gezeigt, dass es nicht unmöglich ist, dass die Richter den Bayer-Plänen noch einen Strich durch die Rechnung machen. Der Vorschlag zum Umgang mit möglichen künftigen Klagen stand nämlich schon einmal auf der Kippe, nachdem der zuständige US-Bezirksrichter Vince Chhabria daran Zweifel geäußert hatte. Bayer zog darauf im vergangenen Juli seinen Antrag auf vorläufige Genehmigung dieser Vereinbarung zurück. Im November musste der Konzern bereits einräumen, dass dieser Teil des Vergleichspakets etwa zwei Milliarden Dollar kosten wird und damit mehr als die ursprünglich erwarteten 1,25 Milliarden.
Bayer hatte sich im vergangenen Juni in dem Rechtsstreit mit einem Großteil der Kläger geeinigt und war damals davon ausgegangen, dass für den Vergleich und mögliche künftige Fälle bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig werden.
Es steht im Ermessen des Richters, wann dieser über den neuen Vorschlag entscheidet.
Mehr zum Thema: Bayer wird auch nach dem Vergleich unverdrossen an der Produktion von Glyphosat festhalten. Dem Unkrautvernichter stehen die besten Jahre noch bevor.