Monsanto-Übernahme Rechtliche Zweifel an Bayers Mega-Übernahme

Die Übernahme von US-Saatguthersteller Monsanto durch Bayer drohte bis dato vor allem an verschiedenen Vorstellungen über den Kaufpreis zu scheitern. Zwei US-Anwälte melden nun kartellrechtliche Zweifel an.

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Das Monsanto-Logo Quelle: AP

Bayer versucht weiterhin den US-Saatguthersteller Monsanto zu kaufen. Bisher schien die Übernahme vor allem am Preis zu scheitern. Zwei renommierte Rechtswissenschaftler aber warnen nun: Ein Zusammenschluss würde mutmaßlich gegen das US-Kartellrecht verstoßen – und müsste demzufolge gerichtlich untersagt werden, sollte Monsanto doch noch ein Bayer-Angebot akzeptieren.

Maurice Stucke und Allen Grunes heißen die Zweifler. Die Rechtsprofessoren haben früher als Anwälte für das US-Justizministerium, Abteilung Kartellrecht, gearbeitet. In einer 32-seitigen Studie – finanziert von der internationalen Verbraucherbewegung „SumOfUs“ – führen sie detailliert aus, wie ein Zusammenschluss von Bayer und Monsanto den Wettbewerb massiv einschränken würde – mit Folgen für Bauern ebenso wie für Konsumenten.

Ein Beispiel ist das Geschäft mit genverändertem Saatgut. Schon heute ist Monsanto mit weitem Abstand Marktführer. Mais und Sojabohnen werden in den USA zum Großteil mit Samen des US-Konzerns angebaut. Besser ist der Wettbewerb bei Baumwolle. Auf über 31 Prozent der Anbauflächen werden Monsanto-Samen verwendet. Einen höheren Marktanteil hat nur Bayer mit 38,5 Prozent. Ein Zusammenschluss der beiden Konkurrenten „würde zu einer Marktkonzentration führen“, die „inakzeptabel hoch“ sei, so die Rechtsprofessoren.

Der Saatgutkonzern Monsanto

Ähnlich sei es bei dem Geschäft mit Unkrautvernichtern. Monsanto stellt den Kassenschlager Roundup her. Wichtigster Konkurrent ist Bayer mit seinem Produkt LibertyLink.

Ein Zusammenschluss von Bayer und Monsanto, bilanzieren die Studienautoren, würde nicht nur mutmaßlich gegen das Kartellrecht verstoßen, sondern auch gegen eine gerichtliche Auflage von 2008.

Damals schloss Monsanto den Kauf der „Delta and Pine Land Company“ ab. Die Behörden meldeten kartellrechtliche Bedenken ein. Monsanto lenkte ein und sagte zu, sich von Teilen des Baumwollgeschäfts zu trennen. Bayer sprang als Käufer ein. Die gerichtliche Anordnung: Vor 2018 dürfe Monsanto oder dessen Rechtsnachfolger das abgestoßene Geschäft nicht zurückkaufen.

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