Musterfeststellungsverfahren Diesel-Vergleich von VW mit den Verbraucherzentralen gescheitert

Eine schnelle Lösung für die rund 400.000 Betroffenen im Dieselstreit ist nicht in Sicht. Der Autobauer attackiert die Anwälte der Verbraucherzentrale.

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Bislang kann sich der Konzern nicht mit den Klägern im Dieselverfahren einigen. Quelle: dpa

Die Vergleichsverhandlungen zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen sind vorerst gescheitert. Der Autobauer erklärte am Freitag, dass man bereits eine Einigung mit dem Verband erzielt habe. Der Vergleich habe eine Größenordnung von 830 Millionen Euro gehabt. Bei maximal 400.000 Betroffenen hätte sich daraus ein durchschnittlicher Anspruch von 2000 Euro für jeden VW-Kunden ergeben, der sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat.

Volkswagen erklärte, dass der Abschluss an den Forderungen der Anwälte gescheitert sei. „Die Prozessanwälte des Verbraucherzentrale Bundesverband bestanden bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs“, teilte ein Sprecher von VW mit.

Ausreichend konkrete Nachweise, für welche Leistungen diese 50 Millionen Euro an die Klägeranwälte gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des Verbraucherverbandes nie geliefert. „Einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderungen haben sie sich verweigert. Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch unmöglich“, sagte der Sprecher.

vzbv-Chef Klaus Müller will sich am Nachmittag zu den Vergleichsverhandlungen mit VW äußern. Bei den Anwälten des Verbandes handelt es sich um die Kanzlei Russ Litigation, einem Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer sowie Rogert & Ulbrich.

Die beiden Kanzleien gehören zu den führenden Vertretern von Dieselkunden, die gegen VW klagen. Aufgrund dieser Expertise wurden sie vom Verbraucherverband für Begleitung der Musterfeststellungsklage ausgewählt.

Streit um die Abwicklung

Anwalt Marco Rogert bestritt gegenüber dem Handelsblatt, dass die Einigung an den Forderungen der Anwälte gescheitert sei. „Das sind nur vorgeschobene Gründe“, sagte Rogert. Aufgrund der Verschwiegenheitsklausel, an die er sich anders als VW noch gebunden fühle, wollte es sich nicht zu weiteren Details äußern.

Nach Handelsblatt-Informationen gab es Streit über die Abwicklung eines möglichen Vergleichs. Bislang ist unklar, wie ein solches Mammutverfahren organisiert werden kann. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt.

Bis heute ist nicht endgültig geklärt, wie viele Ansprüche tatsächlich gerechtfertigt sind. Dass Register muss noch um Anmeldungen bereinigt werden, die überhaupt kein Fahrzeug mit dem manipulierten Motor EA 189 fahren. Danach erst könnten die rund 400.000 Fälle abgearbeitet werden. Dafür bräuchte man eine technische und personelle Lösung.

Anfang Januar hatte VW und vzbv erklärt, über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das „gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden“. Lange hatte VW dies skeptisch gesehen.

Nach dem Scheitern der Vergleichsgespräche ist eine Lösung zunächst in weite Ferne gerückt. „Wir bedauern, dass die gemeinsame Umsetzung der mit dem vzbv getroffenen Einigung an unangemessenen Forderungen der Prozessanwälte des Verbands scheiterte“, erklärte ein VW-Sprecher. Nun wird der Streit voraussichtlich weiter vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ausgetragen.

Mit Agenturmaterial

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