Musterprozess Faxflut im Amt – Zahl der VW-Sammelkläger immer noch unklar

Die exakte Zahl der Dieselkunden, die sich der Sammelklage gegen VW angeschlossen haben, ist einen Tag nach Beginn des Prozesses noch unklar.

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Faxflut im Amt – Zahl der VW-Sammelkläger immer noch unklar Quelle: Reuters

Einen Tag nach Beginn des Musterprozesses gegen VW ist immer noch nicht klar, wie viele Dieselkunden sich für die Sammelklage tatsächlich angemeldet haben. Das Bundesamt für Justiz gab die Zahl der registrierten Autokäufer am Dienstag mit rund 462.000 an. Vergangene Woche hatte die Bonner Behörde die Zahl noch mit knapp 470.000 beziffert.

Dem stünden rund 67.000 Rücknahme-Erklärungen gegenüber, die bis Montag um 17.00 Uhr eingegangen seien, erläuterte eine Sprecherin. Die exakte Zahl müsse noch ermittelt werden, da viele Verbraucher die Streichung aus dem Klageregister über mehrere Kanäle und damit vermutlich mehrfach erklärt hätten. „Bis gestern Nachmittag haben sich eingehende Faxe bei uns auf 1,5 Meter getürmt“, beschrieb die Sprecherin die Situation in der Behörde.

Abmeldungen aus der Sammelklage waren bis Montag um 24.00 Uhr möglich. Die Anmeldefrist für die Musterfeststellungsklage lief Sonntag um Mitternacht aus. Bis dahin konnten sich Verbraucher per E-Mail, Fax, Post sowie über das Onlineformular des Bundesamtes für Justiz registrieren lassen.

Stellvertretend für die VW-Kunden will die Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht einen Anspruch auf Schadensersatz für manipulierte Dieselautos durchsetzen. Der Prozess hatte am Montag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig begonnen. Es wird mit einem langwierigen Verfahren gerechnet, mit dem sich auch der Bundesgerichtshof befassen dürfte. Sollte am Ende ein Urteil gegen VW fallen, würden alle registrierten Verbraucher davon profitieren. Den genauen Schaden müssen die Verbraucher im Anschluss in Einzelverfahren einklagen.

Zum Auftakt des Mammutprozesses hatte der Richter einen Vergleich angeregt. Solche Verhandlungen würden wegen der unterschiedlichen Ansprüche der vielen VW-Kunden zwar nicht einfach, schränkte der Vorsitzende ein. Der Zivilsenat würde eine einvernehmliche Beilegung des Streits aber unterstützen. Während die Anwälte der Verbraucherzentrale den Vorschlag begrüßten, hatte sich VW zurückhaltend geäußert. Sollten Vergleichsverhandlungen beginnen, wird die genaue Zahl der Kläger eine wichtige Rolle spielen.

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