Oberlandesgericht Celle Neuer Befangenheitsantrag gegen Richter im VW-Musterprozess

Erst in der vergangenen Woche lehnte das Oberlandegericht Celle einen Befangenheitsantrag gegen die Richter im VW-Musterprozess ab. Nun starten die Kläger einen neuen Versuch – und verzögern den Prozess so weiter.

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Bisher mussten in dem Verfahren neun Verhandlungstage gestrichen werden. Quelle: Reuters

Hannover Der Prozess um Milliardenforderungen von Anlegern wegen der geplatzten Übernahme von Volkswagen durch die Porsche Holding SE vor mehreren Jahren kommt nicht voran. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle hob am Mittwoch die in dem Musterverfahren für diese und nächste Woche angesetzten Verhandlungstermine auf. Eine Sprecherin begründete dies mit einer Beschwerde des Musterklägers gegen die Zurückweisung seines Befangenheitsantrags gegen die Richter. Zudem lehne ein anderer Klägeranwalt den Senat erneut wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Vergangene Woche hatte der Kartellsenat erst einen solchen Antrag gegen die Richter zurückgewiesen. Es sei kein objektiver Grund ersichtlich, der befürchten lasse, die drei Richter könnten nicht unparteiisch entscheiden. Insgesamt wurden wegen des Streits bisher neun Verhandlungstermine gestrichen.

Die Kläger, darunter mehrere Hedgefonds, halten der Porsche SE vor, den Kapitalmarkt beim Beteiligungsaufbau an Volkswagen vor neun Jahren nicht korrekt informiert zu haben. Die Holding habe ihre wahre Absicht verschleiert und sich an die Wolfsburger herangeschlichen, um den sehr viel größeren Autobauer ganz unter ihre Kontrolle zu bringen. Erst im Oktober 2008 sei klar geworden, was die Stuttgarter wirklich im Schilde führten. Damals legte die von den Familien Porsche und Piech kontrollierte Finanzholding offen, dass sie sich durch Käufe und Optionsgeschäfte bereits rund 74 Prozent an Volkswagen gesichert hatte. Der Kurs der VW-Aktie sprang danach vorübergehend auf über 1000 Euro und machte den Autobauer kurzzeitig zum wertvollsten Unternehmen der Welt.

Hedgefonds und andere Investoren, die mit Leerverkäufen auf fallende Kurse gesetzt hatten, wurden auf dem falschen Fuß erwischt. Sie hatten sich VW-Aktien geliehen und diese verkauft, um sie später billiger zu beschaffen und die Differenz als Gewinn einzustreichen. Sie mussten sich extrem teuer eindecken, um ihre Aktiengeschäfte abzuwickeln, was ihnen hohe Verluste einbrockte. Insgesamt geht es in dem Rechtsstreit um Schadensersatzforderungen von mehr als fünf Milliarden Euro. Die Porsche SE ist mit 52 Prozent größter Eigner von Volkswagen.

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